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Frankreich macht UBS den Prozess

Der Bank wird seit langem von der französischen Justiz Beihilfe zum Steuerbetrug vorgeworfen.

Die Verhandlungen über eine aussergerichtliche Lösung im Steuerstreit mit Frankreich sind gescheitert. UBS hat am Montag mitgeteilt, dass die französischen Untersuchungsrichter eine «Ordonnance de renvoi» erlassen werden.

Nach über fünf Jahren Untersuchung kommt die Auseinandersetzung der UBS mit der französischen Staatsanwaltschaft Parquet national financier (PNF) damit unausweichlich vor Gericht. Denn gemäss französischem Recht müssen Vergleichsverhandlungen eingestellt werden, sobald ein Gericht angerufen wird.

Illegale Kundenwerbung, Geldwäscherei und Steuerbetrug

Die «Ordonnance de renvoi» wird die Punkte im Einzelnen auflisten, die Frankreich der Schweizer Grossbank und ihrer französischen Filiale vorhält: Lauten wird die Anklage gemäss Medienberichten auf illegale Kundenanwerbung, schwere Geldwäscherei und Steuerbetrug.

Nach Angaben des französischen «Le Journal du Dimanche» hat UBS einen Vergleichsvorschlag der Behörden über 1,1 Mrd. € abgelehnt. Den General Counsel der UBS, Markus Diethelm, zitiert die Zeitung mit der Aussage, «eine solche Summe ist undenkbar», sowohl angesichts der Handlungen der UBS als auch angesichts der Vergleiche, die UBS bereits mit anderen Ländern erzielt habe. «Dies ist absolut kein Marktpreis», kommentierte der UBS-Chefjurist gegenüber der Zeitung die Vergleichsforderung.

Grosse Diskrepanz bei Vergleichssumme

Angeblich hatte der PNF zuvor eine Vergleichssumme von 2,2 Mrd. € angestrebt. UBS soll gemäss anderen Medienberichten auf eine Einigung bei rund 300 Mio. € hingearbeitet haben – die Summe, mit der die Bank den Steuerstreit mit Deutschland beglichen hatte.

Die französischen Behörden schätzen, dass UBS zwischen 12,2 und 23 Mrd. € Kundengelder in Frankreich akquiriert haben soll, 80% davon auf illegalem Weg. Im Minimum sollen 9,7 Mrd. € aus Steuerbetrug stammen, lautet ihr Vorwurf, was in eine Busse von bis zu 5 Mrd. € münden könne.

«Mangel an Beweisen»

Der UBS-Chefjurist argumentiert gegenüber dem «Le Journal du Dimanche», dass die Bank diese Gelder über Jahrzehnte akkumuliert habe – bereits weit vor der Jahrtausendwende. Damit lägen die angeprangerten Handlungen der UBS weitgehend vor der Zeit, in der sie gerichtlich geltend gemacht werden könnten. Der Anklage «mangle es ernstlich an Beweisen gegen UBS», sagte Diethelm der französischen Zeitung.

In einer schriftlichen Stellungnahme hält UBS gegenüber «Finanz und Wirtschaft» fest, die Bank habe klar zum Ausdruck gebracht, dass sie die gegen sie erhobenen Anschuldigungen und damit verbundenen Annahmen und rechtlichen Auslegungen zurückweise. «Wir werden nun die Möglichkeit haben, im Rahmen des Gerichtsverfahrens detailliert Stellung zu nehmen.» Auf den Ausgang des Verfahrens wird man weitere Jahre warten müssen.

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