Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
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Aktienrückkauf
Unternehmen dürfen eigene Aktien erwerben, wenn ein dem Anschaffungswert entsprechender Betrag als frei verfügbare Reserven vorhanden ist und der gesamte Nennwert der erworbenen Aktien 10% des Aktienkapitals nicht übersteigt. Gilt als Massnahme gegen Übernahmen, die mit einer guten Corporate Governance vereinbar ist.
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Anlagefonds
Ein mit öffentlicher Werbung von Investoren zum Zweck gemeinschaftlicher Kapitalanlage aufgebrachtes Vermögen, das von der Fondsleitung in der Regel nach dem Grundsatz der Diversifikation auf Rechnung der Investoren verwaltet wird. Anlagefonds werden direkt bei der Bank und vermehrt auch über Internet-Plattformen gekauft und im Gegensatz zu ETF in der Regel nicht börslich gehandelt.
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Anlagevermögen
Die dem dauernden Gebrauch dienenden Vermögenswerte eines Unternehmens wie Grundstücke, Maschinen, Mobiliar, Werkzeuge, aber auch gewisse immaterielle Werte (Patente, Verfahren, Lizenzen) und dauernde Beteiligungen.
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CEO
Angelsächsische Kürzel für Unternehmenschef (Chief Executive Officer), Leiter der Finanzabteilung (Chief Financial Officer), Leiter Anlagestrategie (Chief Investment Officer) sowie Leiter operatives Geschäft (Chief Operating Officer), die gemeinsam die Geschäftsleitung bilden.
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Dividende
Der von einer Aktiengesellschaft je Aktie ausgezahlte Gewinnanteil. Die Dividende wird durch die Generalversammlung auf Antrag des Verwaltungsrats festgesetzt. Als Dividende werden auch die Auszahlungen an die Inhaber von Genuss- und Partizipationsscheinen bezeichnet.
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Kurs-Gewinn-Verhältnis
Aktienkurs im Verhältnis zum erwirtschafteten oder erwarteten Gewinn pro dividendenberechtigte Aktie . Die Kennzahl zur Aktienbewertung gibt an, wie viel Mal der Gewinn pro Aktie im Aktienkurs enthalten ist. Anhand des KGV können verschiedene Titel innerhalb einer Branche verglichen werden.
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Laufzeit
1. Lebensdauer eines Derivats oder einer Obligation . 2. Frist im Optionsgeschäft, während deren eine amerikanische Option ausgeübt werden kann.
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Lebensversicherung
Versicherung gegen die wirtschaftlichen Risiken eines vorzeitigen Todes oder eines langen Lebens (Renten). Sie kann auch Sparcharakter haben.
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Prämie
1. Optionspreis , der vom Käufer einer Option an den Schreiber bezahlt wird. 2. Gibt an, um wie viel Prozent der Kurs des Basiswerts steigen muss, damit die Gewinnschwelle erreicht wird. Die Prämie zeigt, um wie viel Prozent ein Basiswert bei Kauf und Ausübung einer Option teurer wäre als mit dem direkten Erwerb der Aktie. 3. Wandelprämie .
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Prämien
Die dem Geschäftsjahr zuzurechnenden Versicherungsprämien, die sich aus den Nettoprämien abzüglich der Veränderungen der Prämienüberträge berechnen.
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Rückstellungen
Zulasten der Erfolgsrechnung in der Bilanz gebildete Passivposten zur Deckung künftiger Verpflichtungen oder voraussichtlicher Verluste.
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Staatsanleihe
Anleihe , die von einem Staat zur Deckung seines Finanzierungsbedarfs im In- oder Ausland emittiert wird. Die Renditen der Staatsanleihen dienen als Benchmark für andere Emittenten desselben Staates. Die Schweiz begibt im Unterschied zu anderen Ländern keine Anleihen der Eidgenossenschaft im Ausland.
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Vermögensverwaltung
Geschäftsbereich, in dem die Banken die gesamten Vermögenswerte von privaten und institutionellen Kunden aktiv selbst betreuen. Dazu gehört auch das Angebot von Anlagefonds . Gegenteil: Anlageberatung .
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Zinsmarge
Differenz zwischen den Zinsen aus dem Aktivgeschäft und denen aus dem Passivgeschäft . Die Marge ist für die Bank wichtiger als die absolute Höhe der Sätze.
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Zinsrisiko
Besteht vor allem für schwergewichtig im Bilanzgeschäft tätige Banken. Zur Risikobegrenzung werden im Risikomanagement ausser dem Bilanzstrukturmanagement auch Swaps und Optionen eingesetzt. Die goldene Bankregel minimiert das Zinsänderungsrisiko. Der Anleger trägt das Zinsrisiko auch bei festverzinslichen Obligationen .
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