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Sunrise brilliert in Corporate Governance

Sunrise erzielte 87 von 100 möglichen Punkten.

Sunrise hat unter 176 kotierten Schweizer Unternehmen die beste Corporate Governance. Das hat eine Auswertung von 59 Kriterien der guten Unternehmensführung durch den Aktionärsdienstleister zRating ergeben. Sunrise erzielte 87 von 100 möglichen Punkten. Auf den Plätzen zwei und drei folgen Burkhalter (81 Punkte) und Schaffner (79 Punkte). Sunrise schaffte den Sprung an die Spitze des Klassements von Rang drei im Vorjahr, Burkhalter verbesserte sich um nicht weniger als 67 Plätze auf Rang zwei. Deutlich steigern konnten sich im Ranking 2018 auch Hiag (+65 Plätze) und Sika (+126 Plätze).

Sunrise, Burkhalter, Hiag und Sika haben alle umfangreiche Statutenänderungen  vorgenommen und insbesondere die Mitwirkungsrechte der Aktionäre gestärkt. Bei Sunrise, Burkhalter und Hiag wurde dabei etwa die Dekotierungskompetenz vom Verwaltungsrat (VR) an die Generalversammlung (GV) verschoben. Burkhalter und Hiag senkten zudem die Einberufungs- und Traktandierungshürden. Sunrise und Burkhalter konkretisierten und kürzten die Traktandierungsfrist.

Sunrise und Burkhalter reduzierten weiter die zulässigen Drittmandate für VR und Geschäftsleitung (GL). Burkhalter und Hiag limitierten die Grösse des VR. Sika führte das Prinzip «eine Aktie – eine Stimme» ein und schaffte die Opting-out-Klausel ab. «Es braucht kein gesetzliches Korsett, um eine gute Corporate Governance einzurichten», sagte Christophe Volonté anlässlich der Präsentation der Studie 2018 vor den Medien in Anspielung auf die laufende Aktienrechtsrevision. Volonté ist Head Corporate Governance bei Inrate und dort verantwortlich für zRating. «Es ist möglich, sich auch freiwillig in die richtige Richtung zu bewegen.»

Kompetenzen verbessert

Bei der Beurteilung von Verwaltungsratsgremien stellen Stimmrechtsberater häufig auf deren Unabhängigkeit (etwa von Grossaktionären), den Anteil Frauen, die Anzahl Drittmandate von VR-Mitgliedern sowie deren Amtszeit und Alter ab. zRating berücksichtigt zusätzlich die Kompetenzen der VR-Mitglieder. Dabei ergab sich, dass binnen Jahresfrist dreizehn Gremien ihre Kompetenzlücken ganz schliessen konnten. Bei 20% der Gremien sind nun alle Kompetenzen vorhanden, gegenüber 14% im Vorjahr. Rund 20% aller neu gewählten VR-Mitglieder verfügen über die heute unerlässlichen Digitalisierungskompetenzen. Bei den bisherigen Mitgliedern sind es nur 10%.

Ins diesjährige zRating ist neu auch eine Nachhaltigkeitsbewertung gemäss den sogenannten ESG-Kriterien eingeflossen. ESG steht für Environmental, Social und Governance. Dabei werden 44% der untersuchten Unternehmen als nachhaltig eingestuft, der Rest als nicht nachhaltig. Durch die Berücksichtigung von ESG-Kriterien etwa für Boni in Vergütungssystemen kann die Befolgung von Nachhaltigkeitsaspekten in den Firmen gefördert werden. 35% der grossen, im Swiss Market Index (SMI) enthaltenen Konzerne berücksichtigen solche Kriterien. Bei den mittelgrossen, im SMI Mid geführten Gesellschaften sind es 8%, bei den übrigen Unternehmen 4% (Ex SMI Expanded).

zRating hat auch einen Blick auf den Frauenanteil in den VR-Gremien geworfen. Dabei ist der Anteil der Firmen mit mindestens einer Frau im Verwaltungsrat von 49% im Jahr 2014 auf 70% im Jahr 2018 gestiegen. Im Rahmen der laufenden Aktienrechtsrevision wird für VR-Gremien eine Zielgrösse von 30% Frauen stipuliert.

Vergütungen uneinheitlich

Was die ebenfalls viel diskutierten Vergütungen für CEO angeht, so stellt zRating fest, dass sie entweder gesunken oder nur gering gestiegen sind. Bei SMI-Unternehmen reduzierte sich der durchschnittliche CEO-Gesamtlohn von 2016 auf 2017 von 7,9 auf 7,2 Mio. Fr. und bei SMI-Mid-Gesellschaften von 4 auf 3,7 Mio. Fr. Bei Ex-SMI-Expanded-Firmen erhöhte sich das CEO-Salär leicht von 1,4 auf 1,5 Mio. Fr.

Die Verbesserung der Corporate Governance in vielen Unternehmen hat dazu geführt, dass an den Generalversammlungen die Zustimmung der Aktionäre zu den Traktanden weiter zugenommen hat. Bezogen auf alle Traktanden wuchs die Zustimmungsrate zwischen 2017 und 2018 von 94,3 auf 95,6%. Bessere Zustimmungsraten erzielten insbesondere auch die Vergütungsberichte und die Vergütungen für die Geschäftsleitung. Ein Ja-Stimmenanteil von unter 80%, der als Misstrauensvotum der Aktionäre gilt und VR sowie GL zum Handeln veranlassen sollte, ergab sich an den Generalversammlungen 2018 in nur 2,5% der Fälle. 2017 betrug dieser Wert noch 5,1%.

Die 59 Kriterien, anhand derer zRating die Corporate Governance bewertet, stammen aus den Kategorien «Aktionariat und Kapitalstruktur», «Mitwirkungsrecht der Aktionäre», «Zusammensetzung VR/GL und Informationspolitik» sowie «Vergütungs- und Beteiligungsmodelle VR/GL». Ausgewertet werden Kriterien anhand der Statuten der untersuchten Unternehmen, der Geschäftsberichte 2017 und der Generalversammlungen 2018. Neu werden Statutenanpassungen bereits im Jahr der Annahme an der GV berücksichtigt.