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So kann die Blockchain den Durchbruch schaffen

Im beschaulichen Zug hat sich eine weltweit beachtete Szene an jungen Blockchain-Unternehmen angesiedelt.

Zum ersten Mal hat eine Expertengruppe Empfehlungen für den Bundesrat ausgearbeitet, wie Gesetze und Rahmenbedingungen für die Technologie der Blockchain angepasst werden sollen. Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann nahm die Vorschläge der sogenannten Blockchain-Taskforce heute an einer Konferenz in Zug entgegen.

Die Blockchain ist ein digitales Register, auf dem Besitz- und Eigentumsansprüche (Vermögenswerte, Wertschriften, Verträge) in Form sogenannter Tokens oder Coins gespeichert und auf andere übertragen werden können. Schnell, sicher, für jeden Angeschlossenen einsehbar und ohne das Zutun einer zentralen Instanz. Die Blockchain-Technologie liegt Kryptowährungen wie beispielsweise Bitcoin zugrunde.

Die Taskforce aus Unternehmern, Politikern und Finanzexperten stand unter dem Patronat von Schneider-Ammann und Finanzminister Ueli Maurer. Das sind ihre Empfehlungen.

Obligationenrecht anpassen oder nicht

Um innovative Geschäftsmodelle basierend auf der Blockchain-Technologie zu ermöglichen, haben bereits einige Experten die Notwendigkeit einer Ausdehnung des Obligationenrechts (OR) auf die neue Technologie ins Spiel gebracht.

Auch die Taskforce anerkennt diese Möglichkeit. Im OR müsste festgehalten werden, dass die Abtretung von Forderungen nicht mehr der schriftlichen Form bedarf. Oder eingeschränkter: Gewisse digitale Geschäftsmodelle könnten vom Schriftformerfordernis befreit werden.

Aus Sicht der Taskforce ist eine Änderung des OR aber nicht zwingend notwendig. Man könne das bestehende Recht einfach weit auslegen und die Übertragung von Besitzansprüchen nicht nur in physischer, sondern auch in digitaler Form anerkennen. Eine Gerichtspraxis fehle hier allerdings, entsprechend herrsche eine gewisse Rechtsunsicherheit.

Auch im Geldwäschereigesetz braucht es laut der Taskforce keine Änderungen. Es könne bereits heute auf die Ausgabe und die Übertragung von Tokens angewendet werden.

Standards einführen auch seitens Finma

Allerdings spricht sich die Taskforce für die Schaffung von Standards für die Ausgabe von Tokens und Transaktionen auf der Blockchain aus. Diese sogenannten Best-Practice-Regeln könnten unter anderem besondere Sorgfaltspflichten umfassen. Bereits die Finanzmarktaufsicht (Finma) hat im Februar Regeln für die Emission von Tokens/Coins herausgegeben.

Nach dem Willen der Taskforce soll die Finma hier weitermachen. Die Behörde soll definieren, ab wann Tokens im Sinne des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes als Effekten oder im Sinne des Bankgesetzes als Einlagen gelten.

Zudem soll die Behörde einen sogenannten Sandkasten mit geringerer Regulierung für junge Blockchain-Unternehmen einrichten. Wobei sich hier die Frage stellt, ob nicht bereits der geplante Fintech-Sandkasten dafür ausreicht.

Appell an die Bankbranche

Zuletzt appelliert die Taskforce an die Schweizer Banken. Sie seien «gefordert, rasch eine adäquate Lösung anzubieten, die es den jungen Unternehmen erlaubt, Bankkonti zu eröffnen». Politischer Druck solle dabei insbesondere auf staatsnahe Institute ausgeübt werden.

Blockchain- und Kryptowährungsunternehmen haben es schwer, in der Schweiz ein Bankkonto zu bekommen. Viele Institute scheuen den Kontakt, auch weil die Herkunft mancher Kryptowährungen teilweise nicht nachvollzogen werden kann.

Die Arbeit der Taskforce ist somit zunächst beendet. Sie soll im neu zu gründenden Swiss Blockchain Institute aufgehen. Dieses Institut soll mit seinem Expertenpool unter anderem Politik und Öffentlichkeit weiter informieren, Projekte initiieren, vermitteln und vorantreiben sowie nationale und internationale Entwicklungen im Bereich Blockchain beobachten.

Der Bund selbst hat ebenfalls Anfang des Jahres eine Arbeitsgruppe Blockchain/ICO ins Leben gerufen, bestehend aus Vertretern des Justiz- und des Finanzdepartements sowie der Finanzmarktaufsicht in Abstimmung mit der Branche. Die Arbeitsgruppe prüft rechtliche Rahmenbedingungen und wird dem Bundesrat bis Ende 2018 Handlungsbedarf aufzeigen.