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SHL-Grossaktionäre müssen Angebot vorlegen

Den vom Pflichtangebot betroffenen Grossaktionären ist es derweil untersagt, weitere SHL-Aktien zuzukaufen.

(AWP) Die Aktionäre des Telemedizin-Anbieters SHL dürften schon bald ein Kaufangebot für ihre Papiere erhalten. Die schweizerische Übernahmekommission (UEK) hat nämlich im Rahmen des im August 2017 eingeleiteten Verfahrens verfügt, dass einige namhafte Aktionäre dazu verpflichtet seien, für alle an der Schweizer Börse gelisteten SHL-Aktien in spätestens zwei Monaten ein öffentliches Angebot zu unterbreiten.

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