Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
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Bonus
1. Erfolgsabhängige Ausschüttung an die Mitarbeiter, vor allem an die oberen Hierarchiestufen (VR , Geschäftsleitung ). Die Ausgestaltung ist ein wichtiges Element der Corporate Governance . 2. Ausserordentliche Ertragsausschüttung eines Unternehmens über die ordentliche Dividende hinaus, z. B. als Jubiläumsbonus. Auch Zusatzdividende genannt.
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CEO
Angelsächsische Kürzel für Unternehmenschef (Chief Executive Officer), Leiter der Finanzabteilung (Chief Financial Officer), Leiter Anlagestrategie (Chief Investment Officer) sowie Leiter operatives Geschäft (Chief Operating Officer), die gemeinsam die Geschäftsleitung bilden.
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Dividende
Der von einer Aktiengesellschaft je Aktie ausgezahlte Gewinnanteil. Die Dividende wird durch die Generalversammlung auf Antrag des Verwaltungsrats festgesetzt. Als Dividende werden auch die Auszahlungen an die Inhaber von Genuss- und Partizipationsscheinen bezeichnet.
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Dividendenrendite
In Prozenten ausgedrückter Ertrag einer Aktienanlage: Die Dividendenrendite stellt die in einem Jahr ausgeschüttete Dividende in Prozenten des Kurses dar. In der Praxis ist die erwartete Dividendenrendite als Auswahlkriterium relevant, sie ist jedoch nicht gesichert.
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Finanzanlagen
In dieser Position werden Wertpapierbestände bilanziert, die weder mit der Absicht des Handels noch mit der Absicht der dauernden Anlage gehalten werden. Die Anlagen werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Eigene Aktien, die nicht dem Handel dienen, sind in den Finanzanlagen bilanziert.
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GS
Gewinnbeteiligungspapier, das keine Mitgliedschaftsrechte, sondern nur Vermögensrechte (z. B. Dividende , Anspruch auf den Bezug neuer Titel, Liquidationserlös) verleiht. Das wichtigste Beispiel sind Roche GS.
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Generalversammlung
Oberstes Organ einer AG. Neben der ordentlichen jährlichen Versammlung der Aktionäre können auch ausserordentliche GV einberufen werden.
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Kurs-Gewinn-Verhältnis
Aktienkurs im Verhältnis zum erwirtschafteten oder erwarteten Gewinn pro dividendenberechtigte Aktie . Die Kennzahl zur Aktienbewertung gibt an, wie viel Mal der Gewinn pro Aktie im Aktienkurs enthalten ist. Anhand des KGV können verschiedene Titel innerhalb einer Branche verglichen werden.
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Performance
1. Verlauf des Kurses eines Wertpapiers. 2. Meist in Prozenten ausgedrückte Wertentwicklung eines Portefeuilles inklusive Ausschüttungen (reinvestiert). 3. Anlagepolitische Leistung der Leitung eines Anlagefonds, einer Beteiligungsgesellschaft, eines Hedge Fund oder einer Pensionskasse mit Blick auf das Anlageziel.
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Rating
Einstufung der Bonität eines Schuldners durch spezialisierte Ratingagenturen anhand einheitlicher Kriterien und Verfahren. Am Rating kann ein Investor ablesen, wie hoch das Ausfallrisiko ist.
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Ratingagentur
Auf die Prüfung der Kreditqualität spezialisiertes Unternehmen, das anhand standardisierter Methoden und transparenter Kriterien eine Bewertung der Schuldnerbonität und eine Einstufung in Form von Ratings vornimmt. Die grössten und bekanntesten Ratingagenturen sind Standard & Poor’s (S&P), Moody’s und Fitch.
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Verwaltungsrat
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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