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Poker um Millionen

Was auf den ersten Blick gut aussieht, ist es nicht unbedingt. Das musste offenbar die nationalrätliche Fernmeldekommission feststellen, die am Dienstag beim Thema zeitversetztes Fernsehen zurückruderte. Mit zwanzig zu vier Stimmen hatte die Kommission an ihrer letzten Sitzung beschlossen, eine Bestimmung in das Fernmeldegesetz zu nehmen, die es den Telecomunternehmen verunmöglicht hätte, Replay TV anzubieten.

Das hätte nichts anderes als einen Bestandsschutz für das herkömmliche Fernsehen inklusive TV-Werbevermarktung bedeutet und eine Katastrophe für Swisscom, Sunrise & Co. Denn ihr zeitversetztes Fernsehen hat einen grossen Vorteil – man kann die Werbung überspringen. Es stehen sich traditionelle TV- und Telecombranche gegenüber. Die Fernmeldekommissionen des Parlaments sollten aufpassen, das sie in der Frage nicht instrumentalisiert werden.

«Nicht das ideale Gesetz»

Nun fand die Kommission, das Fernmeldegesetz sei «nicht das ideale Gesetz für eine solche Bestimmung». Mit zwanzig zu drei Stimmen bei einer Enthaltung fiel der Entscheid, einen Passus in das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) aufzunehmen, der Telecomkonzernen beim zeitversetzten Fernsehen Änderungen an den Fernsehprogrammen verbietet. Das macht es nicht viel besser. Wohlgemerkt – mit VHS-Kassetten war es bereits in den Achtzigerjahren möglich, Werbung aus dem Weg zu gehen.

Der Fall zeigt, wie schwer sich die Politik mit Innovationen tut. Aktionismus schadet nur. Beispiele aus anderen Sektoren haben erwiesen, dass es keinen Sinn ergibt, Fortschritt verhindern zu wollen. Vielmehr gehen damit Ineffizienz und Wohlfahrtsverluste einher.

Vorteil Swisscom

Zudem schlug das Pendel am Dienstag in Fragen der Zugangsregulierung zugunsten von Swisscom aus. Die Frage wird als «eigentlicher Knackpunkt der Vorlage» bezeichnet, und die Geschichte nahm ihren Anfang 1997/98, als der Telecommarkt liberalisiert wurde. Swisscom als Ex-Monopolistin muss Wettbewerbern wie Sunrise auf den älteren Kupfernetzen regulierten Zugang zum Endkunden geben. Doch brauchen Konkurrenten auch regulierten Zugang zu den neuen, ultraschnellen Glasfasernetzen? «Ja, wenn der Markt nicht spielt», meinte der Bundesrat in seinem aktuellen Entwurf zur Revision des Fernmeldegesetzes.

Nun fand die Mehrheit der nationalrätlichen Fernmeldekommission, die Zugangs- und Preisregulierung solle nicht auf neu gebaute Netze ausgeweitet werden. Damit würde die Entbündelung der letzten Meile auf Kupferleitungen beschränkt bleiben. Klar ist, dass der Anreiz zum Investieren für einen Telecomanbieter schrumpft, wenn er nicht frei über das Netz verfügen kann.

Sunrise fährt dreigleisig

Die jüngste Entwicklung von Sunrise zeigt, dass sich die Nummer zwei im Telecommarkt gut schlägt, wenn es darum geht, Zugang zu Ultrabreitbandnetzen zu bekommen. Sunrise hat Vereinbarungen mit Elektrizitätswerken geschlossen und mietet sich auf deren Glasfaserleitungen ein. Ausserdem nutzt das Unternehmen das eigene mobile Breitband, um TV-Angebote in entlegeneren Regionen machen zu können. Ein kommerzielles Abkommen mit Swisscom wurde gerade erst erneuert, Laufzeit bis 2022.