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Panalpina stolpert wieder über ihre Statuten

Am 5. April sollen die Aktionäre darüber entscheiden, ob die Stimmrechts- und Eintragungsbeschränkung von 5% abgeschafft wird.

Der Logistiker Panalpina verheddert sich im Vorfeld der ausserordentlichen Generalversammlung vom 5. April. Denn mit dem zeitlichen Vorgehen verletzt das Unternehmen die eigenen Statuten. Damit ist das Ergebnis des Aktionärstreffens anfechtbar.

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