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Ohne Heimatschutz bitte

Genau genommen ist es ein Skandal: Das seit 2008 geltende Stromversorgungsgesetz sah eine zweistufige Marktöffnung vor. Im Gesetz ist festgehalten, dass der Markt fünf Jahre nach der Öffnung für die grossen Kunden auch für Kleinverbraucher liberalisiert werden sollte. Das zuständige Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) führte 2014/15 eine Vernehmlassung zur Marktöffnung durch – schon damals mit Verspätung.

Aufgrund der kontroversen Resultate wurde die Öffnung vorerst hinausgeschoben. Der Bundesrat setzte sich damit locker über einen Gesetzesauftrag hinweg. Dabei spielte wohl, wenn auch unausgesprochen,  auch eine Rolle, dass die Erarbeitung der inzwischen in Kraft gesetzten Energiestrategie 2050 empfindlich gestört worden wäre.

Nun hat der Bundesrat eine neue Öffnungsvorlage in die Vernehmlassung geschickt – sie dauert bis am 31. Januar 2019. Demnach sollen auch jene 99% (!) der Endkunden, die heute vom freien Markt ausgeschlossen sind, davon profitieren können. Selbst die zuständige Departementschefin Doris Leuthard hat offenbar erkannt, dass die zweistufige Marktöffnung in erster Linie verzerrende Wirkungen hat und den kleinen Endverbraucher Geld kostet. Eine gesetzgeberische Fehlleistung erster Güte.

Trotz dem begrüssenswerten Schritt kann es das Departement nicht lassen, weiter Heimatschutz zu betreiben. Endkunden können auch in der geschützten Grundversorgung bleiben. Wer sich dafür entscheidet, soll aber ausschliesslich Strom aus der Schweiz erhalten, mit einem Mindestanteil aus erneuerbarer Produktion. Damit wird die Schweizer Wasserkraft nicht gestärkt, wie der Bundesrat schreibt, sondern geschützt. Da besteht Korrekturbedarf.

Es ist schon jetzt absehbar, dass auch diese Vernehmlassung kontrovers ausfallen wird. Links/Grün hat schon reagiert – und lehnt die Strommarktöffnung unisono ab. Die SP etwa schreibt, eine «Liberalisierung auf Vorrat» sei absolut nicht nötig. Sie hat offenbar vergessen, dass die Liberalisierung längst eine beschlossene Sache ist – die Partei will einen demokratischen gefällten Entscheid nicht umsetzen.

Die Gefahr ist gross, dass erneut eine überfällige und dringend nötige Reform in der politischen Auseinandersetzung zerrieben wird. Sollte die Liberalisierung abermals scheitern, wird ein Stromabkommen mit der EU, das für die Versorgungssicherheit schon bald von grosser Bedeutung sein dürfte, vollends illusorisch. Vielleicht liegt darin der tiefere Grund, warum der Bundesrat keinen Zeithorizont angibt, bis wann die Revision des Stromversorgungsgesetzes in Kraft treten soll.