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Östliche Werte

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V.l.n.r. Feuervergoldete Kupferfigur des jungen Bodhisattva, Tibet, 14. Jh., Höhe: 27 cm, Schätzpreis: 60 000 bis 90 000 Fr., Zuschlagspreis: 756 500 Fr.Feuervergoldete Bronzefigur des Bodhisattva der Weisheit oder Manjushri, Nepal, Khasa Malla, 14. Jh., Höhe: 23 cm, Schätzpreis: 50 000 bis 80 000 Fr., Zuschlagspreis: 538 000 Fr.
Terrakottapferd, China, Tang-Dynastie (618 –907 n. Chr.), Höhe: 28,5 cm, Schätzpreis: 8000 bis 12 000 Fr., Zuschlagspreis: 1625 Fr.
V.l.n.r. Flambé-Vase, China, 19. Jh., Höhe: 41 cm, Schätzpreis: 2000 bis 3000 Fr., Zuschlagspreis: 2250 Fr. Sechseckige Teedose, Silber, China, 19. bis 20. Jh., Höhe: 11 cm, Gewicht: 182 g, Schätzpreis: 800 bis 1200 Fr., Zuschlagspreis: 1500 Fr.Bronzener Buddhakopf, Thailand, um 15. Jh., Höhe: 14 cm, Schätzpreis: 800 bis 1200 Fr., Zuschlagspreis: 688 Fr.

Chinesische und verwandte fernöstliche Kunstgegenstände sind aus Sicht westlicher Sammler oft schwer zu verstehen. Dafür fehlt uns in der Regel das kulturgeschichtliche, mythologische und religionsgeschichtliche Detailwissen, das uns umgekehrt hilft, die Darstellungen von Heldensagen auf griechischen Vasen oder biblische Szenen auf Altmeistergemälden zu deuten.

Dieser Wissensabstand zu fernöstlichen Kunstgegenständen hat aber auch einen Vorteil: Er zwingt den abendländischen Betrachter, sich auf das zu konzentrieren, was er auch ohne historischen Hintergrund unmittelbar wahrnehmen kann, nämlich die reine, sinnliche Schönheit von Form und Farbe, die Lebendigkeit einer Darstellung oder die handwerkliche Meisterschaft der Verarbeitung.

Kulturgeschichtliches Hintergrundwissen mag den Sammlergenuss an chinesischen Bronzen, indischen Miniaturen und japanischen Holzschnitten vielleicht steigern, notwendig ist es dafür aber nicht.

Sammelgebiet mit Tradition

Dieser spontane, unverstellte Zugang macht fernöstliche Kunstgegenstände schon lange zu beliebten Kunstgenussmitteln. Handelsbeziehungen weckten im Westen schon früh Neugier und Bewunderung für die oft fremde, geheimnisvolle und vor allem schöne Kunst Asiens.

Im selbstverliebten höfischen Frankreich des 18. Jh. wurden um einzelne chinesische Vasen und Skulpturen regelrechte Gesamtkunstwerke herumgebaut. Die Bewunderung westlicher Künstler und Kunsthandwerker für japanische Holzschnitte mündete um 1880 gar in Art Nouveau und Jugendstil als handwerklichen Erneuerungsbewegungen nach dem industriellen Stilgemisch des Historismus.

Bis heute fortbestehende Handelsbeziehungen bescherten übrigens auch der Schweiz seit dem 19. Jh. mehrere weltweit bedeutende öffentliche und vor allem private Sammlungen chinesischer und fernöstlicher Kunst.

Als Sammelthema sind Kunst und Kunsthandwerk Ostasiens, im Handel oft als Asiatica zusammengefasst, ähnlich vielfältig wie die abendländische Kunst der letzten 3000 Jahre und dürften jedem Sammler etwas bieten.

Die oben abgebildeten Beispiele aus der letzten Asiatica-Versteigerung am 13. und 14. Juni von Koller Auktionen in Zürich mögen einen Eindruck von dieser thematischen und preislichen Vielfalt vermitteln.

Angemerkt sei immerhin, dass – ähnlich wie in der abendländischen Kunst – die ältesten, archäologischen Kunstgegenstände heute keineswegs die höchsten Preise erzielen.

Nichts für Trouvaillenjäger

Der kulturelle Abstand zwischen westlichen Sammlern und ihren Asiatica hat aber für deren Erwerb Folgen. Asiatica als Kapitalanlage zu kaufen, in der Hoffnung, deren Ursprungsländer würden sie irgendwann einmal teuer zurückkaufen, verspricht kaum Erfolg.

Ein grosser Teil derartiger Objekte ist dort in grösserer Auswahl vorhanden, und die asiatischen Händler haben in den letzten 25 Jahren auch nicht geschlafen. Abzuraten ist ferner vom vermeintlichen Trouvaillenkauf auf Flohmärkten oder bei Trödlern, ausser, man kennt sich im betreffenden Gebiet aus.

Dazu kommt, dass archäologische, aber auch spätere Asiatica ein rechtlich sensibles Handelsgut bilden. Manche Herkunftsländer kennen inzwischen Ausfuhrkontrollen und Ausfuhrverbote für Kunstgegenstände von nationalem oder wissenschaftlichem Interesse.

China hat sogar schon 1998 die «Unidroit-Konvention über gestohlene oder illegal exportierte Kulturobjekte» in Kraft gesetzt, die ein noch deutlich schärferes Instrument zur staatlichen Rückforderung illegal exportierten Kulturguts darstellt als die Unesco-Konvention von 1970, die dem seit 2005 in Kraft stehenden schweizerischen Kulturgütertransfergesetz KGTG zugrunde liegt.

Asiatica sollte man daher nur in ausgewiesenen Asiatica-Galerien, auf anerkannten Asiatica-Auktionen oder auf grossen internationalen Messen wie der Maastrichter Tefaf kaufen.

Dort erhält man alle gesetzlich vorgeschriebenen Herkunftsnachweise, Einfuhrgenehmigungen, Diebstahlregisterauszüge usw., die belegen, dass man als Käufer seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat.

Wer dies nicht tut, riskiert im – seltenen – Extremfall einen entschädigungslosen Totalverlust seiner Erwerbung. Fast so ärgerlich und einiges wahrscheinlicher ist jedoch, dass er es dadurch sich selbst und seinen Kindern schwer bis unmöglich macht, diese Kunstgegenstände dereinst ordentlich zu verkaufen.