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Der Protektionismus und die EU

Donald Tusk, Justin Trudeau und Jean-Claude Juncker beim Abschluss des Freihandeslabkommens in Brüssel 2016. (Foto: Keystone)

Wenn von Protektionismus die Rede ist, ist selten von der EU die Rede. Im Gegenteil: Sie gilt vielen als Hort des Freihandels. Das stimmt aber nicht ganz. Die europäische Integration beruht seit den Römer Verträgen (1957) auf einem 2-Kreis-Modell: Die Mitglieder sollen sich wie in einem Club gegenseitig Privilegien zugestehen, die den Nichtmitgliedern nicht offenstehen. Das ist mit einer wirklich freihändlerischen Position nur teilweise vereinbar. Die Efta (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) ist diesbezüglich viel liberaler ausgerichtet.

Die Schweiz bekommt den protektionistischen Zug der EU immer wieder zu spüren. Im Dienstleistungsbereich hat er sogar an Stärke gewonnen. Ein gutes Beispiel dafür ist die leidige Geschichte des Marktzugangs für unabhängige schweizerische Vermögensverwalter. Sie haben keinerlei Aussicht, auf völlig legale Weise grenzüberschreitend tätig zu werden, ohne eine Filiale im EU-Raum gründen zu müssen. Nur wenn der EU-Kunde mit einem Auftrag an den Schweizer Anbieter herantritt, ist dieser zur Bedienung berechtigt. Ein solches Szenario ist aber eher selten, da der Vermögensverwalter sich ja bis dato passiv verhalten muss und keinen Marktzugang hat.

Kompliziertes Regelwerk statt schlanke Regulierung

Für die Grossbanken und grossen Privatbanken ist der EU-Protektionismus kein Problem. Sie haben bereits Standorte im EU-Raum und können von dort aus ihre Kundschaft im Ausland bedienen.

Dass sich an der schwierigen Situation in nächster Zeit etwas ändern wird, ist nicht anzunehmen. Die Bundesbehörden haben sich nämlich entschieden, statt die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Mifid 2) vollständig zu übernehmen, ein eigenes Regelwerk zu entwickeln: das Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) und das Finanzinfrastrukturgesetz (Finig). Dieses Regelwerk ist fast genauso kompliziert wie Mifid 2.

Die praktische Idee, für die EU-Kunden Mifid 2 zu benutzen und dafür eine eigenständige, schlanke Regulierung für die inländischen Kunden zu entwickeln, wurde vom Bundesrat und dem Parlament verworfen. Jetzt werden sich alle an das ebenso komplizierte Paket Fidleg/Finig halten müssen.

Weiterer Niedergang der Vermögensverwaltung

Auch mit der Anwendung von Mifid 2 wäre die Möglichkeit nicht garantiert, grenzüberschreitend tätig sein zu können. Aber die Wahrscheinlichkeit wäre bedeutend höher als mit Fidleg/Finig. Denn die schweizerischen Vermögensverwalter hätten bei einer Übernahme von Mifid 2 die Chance, dass die schweizerische Regulierung von der EU anerkannt würde (sog. Äquivalenz). Wenn aber die Schweizer Regulierung von der EU erst gar nicht anerkannt wird, ist der Marktzugang erst recht unrealistisch.

Die Situation liesse sich nur ändern, wenn die Schweiz ein Rahmenabkommen abschliessen würde. Dies ist aber höchst unrealistisch. Deshalb ist mit einem weiteren Niedergang der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung zu rechnen.