Abschlag
Differenz in Prozenten, um die der Emissionspreis oder der Börsenkurs eines Wertpapiers den Nominalwert oder den inneren Wert unterschreitet. Gegenteil: Aufgeld.
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Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
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Amortisation
Ratenweise Rückzahlung (Tilgung) einer Schuld. Entsprechend spricht man von Amortisationsanleihen oder Amortisationshypotheken, wenn periodisch Rückzahlungen geleistet werden.
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Beteiligung
Langfristige, kapitalmässige Interessennahme an anderen Unternehmen, bei der die wirtschaftliche Einflussnahme oder ähnliche Zielsetzungen im Vordergrund stehen. Die Beteiligungen werden höchstens zum Einstandspreis bewertet.
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Beteiligungsgesellschaft
Kotierte Aktiengesellschaft, deren Haupttätigkeit darin besteht, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben. Investmentgesellschaften können auch in Hedge Funds investieren und sind somit kotierte Funds of Hedge Funds.
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Bric
Von den Ökonomen der Investmentbank Goldman Sachs eingeführter Begriff für die vermeintlichen Wirtschaftsriesen der Zukunft Brasilien, Russland, Indien und China.
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Buchwert
1. Wert, zu dem ein Aktivposten in der Bilanz aufgeführt ist (Bilanzwert). Falls der Buchwert kleiner ist als der effektiv mit einem Verkauf erzielbare Wert, entspricht die Differenz einer stillen Reserve . 2. Wert, der sich aus der Teilung des ausgewiesenen Eigenkapitals durch die Anzahl ausstehender Aktien ergibt.
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CEO
Angelsächsische Kürzel für Unternehmenschef (Chief Executive Officer), Leiter der Finanzabteilung (Chief Financial Officer), Leiter Anlagestrategie (Chief Investment Officer) sowie Leiter operatives Geschäft (Chief Operating Officer), die gemeinsam die Geschäftsleitung bilden.
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Dividende
Der von einer Aktiengesellschaft je Aktie ausgezahlte Gewinnanteil. Die Dividende wird durch die Generalversammlung auf Antrag des Verwaltungsrats festgesetzt. Als Dividende werden auch die Auszahlungen an die Inhaber von Genuss- und Partizipationsscheinen bezeichnet.
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GV
Oberstes Organ einer AG. Neben der ordentlichen jährlichen Versammlung der Aktionäre können auch ausserordentliche GV einberufen werden.
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Hedge Funds
Anlagevehikel, die in der Regel ihr Domizil in Offshore-Finanzplätzen ohne strenge Aufsicht wie auf den Bahamas oder den Cayman Islands haben. Dies erlaubt ihnen, mit Fremdkapital (vgl. Leverage ) und Derivaten zu arbeiten. Damit können sie sowohl auf steigende als auch auf fallende Wertpapierkurse setzen. Der Hedge-Fund-Manager hat typischerweise einen Grossteil seines privaten Vermögens im Fonds plaziert und lässt sich vor allem über eine Performance Fee entschädigen.
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NAV
Ergibt sich aus dem ausgewiesenen Eigenkapital plus den stillen Reserven , dividiert durch die Anzahl Titel (Buchwert ). Liegt der aktuelle Kurs tiefer als der geschätzte innere Wert der Aktie, kann dies ein Hinweis auf eine Unterbewertung, eine ungenügende Liquidität im Handel der Aktie oder auf besondere interne oder externe Risikofaktoren des Unternehmens sein.
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VR
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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Verwaltungsrat
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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