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Kuhhandel wird salonfähig

Der Kuhhandel wird in der schweizerischen Politik offenbar salonfähig. Das ist eine sehr schlechte Nachricht. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats schwenkt in der Debatte zur Steuervorlage 17 (SV17) auf die Linie des Ständerats ein. Will heissen: die SV17 wird verknüpft mit der Zusatzfinanzierung der AHV. Sie wurde vom Ständerat schönfärberisch als «soziale Kompensation» bezeichnet. Dabei geht es um 2 Mrd. Fr. pro Jahr, die der AHV zufliessen sollen – was damit allerdings genau kompensiert werden soll, bleibt nach wie vor offen.

Die nationalrätliche Kommission wollte von einer Auftrennung der Vorlage nichts wissen. Die Begründung allerdings gibt zu denken: die Kommission kam gemäss Medienmitteilung zum Schluss, «das Volk sei in der Lage, diese Reform als Ganzes zu beurteilen». Selbst wenn dem so ist – darum geht es gar nicht. Es geht darum, dass eine differenzierte Stimmabgabe bei einer Verknüpfung nicht möglich ist. Ein Ja zur SV17 und gleichzeitig ein Nein zur AHV-Finanzierung ist unzulässig – obwohl sachlich sehr wohl begründbar. Es ist kaum zu glauben, dass sich die Kommission darüber offenbar keine Gedanken gemacht hat.

Die Kommission hat es auch abgelehnt, die Anpassung des Rentenalters der Frauen an das der Männer von 65 Jahren aufzunehmen. Die Frage soll in der kommenden Revision geregelt werden. Das gilt natürlich erst recht für das generelle Rentenalter. Im Klartext: Die strukturellen Fragen sind damit auf der langen, wohl sehr langen Bank gelandet.

Es wird also Geld ins System gepumpt, ohne dass zugleich strukturelle Massnahmen ergriffen würden. Dieses Geld soll ausgerechnet über Lohnprozente bereit gestellt werden, also die Arbeit weiter verteuern – und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft beeinträchtigen. Jeder, der es wissen will, weiss, dass die AHV so nicht sanierbar ist.

Immerhin: Es gibt grundsätzlich auch eine gute Nachricht. Es scheint, dass der Steuerteil der Vorlage, um den es eigentlich geht, im Grundsatz kaum umstritten ist, auch wenn die Debatte dazu in der Kommission erst begonnen hat und an der nächsten Sitzung weitergeführt wird. Die ständerätliche Version ist durchaus geeignet, den Wegfall der steuerlichen  Sonderregimes für bestimmte Unternehmen in etlichen Kantonen für die Betroffenen so zu kompensieren, dass sie nicht zur Abwanderung gedrängt werden.

Allerdings ist der Preis dafür mit dem Kuhhandel zu hoch. Dieser Deal ist unverdaulich. Es wäre ein Minimum gewesen, die Verknüpfung der zwei Teile, SV17 und AHV, aufzuheben, und zwar so, dass jeder Teil auch ohne den anderen in Kraft treten könnte.

Das allerdings ist vorerst vom Tisch. Damit könnte ein gefährlicher Präzendenzfall geschaffen werden. Die Verknüpfung von Themen, die nichts miteinander zu tun haben, kann auch als Entmündigung des Stimmbürgers gesehen werden: Er kann nicht mehr frei abstimmen und seinen Willen zum Ausdruck bringen. Das ist in der demokratischen Tradition der Schweiz unerträglich.