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Jede Stimme zählt

An den Generalversammlungen vieler Schweizer Unternehmen geben weniger als zwei Drittel der Aktionäre ihre Stimme ab, teils sind es unter 50%. Das war 2018 unter anderem bei der Grossbank Credit Suisse der Fall und im Vorjahr beim Pharmazulieferer Lonza, der das Aktionärstreffen in diesem Jahr erst noch abhält.

Ein Spezialfall sind Unternehmen mit Familien- oder anderen Ankeraktionären. Es gibt zahlreiche Beispiele für hohe Teilnahmequoten an den Generalversammlungen. Das ist etwa beim Pharmakonzern Roche, beim Fleischverarbeiter Bell , beim Stromkonzern Alpiq oder beim Glasverpackungshersteller Vetropack der Fall. Allerdings gibt es auch Beispiele für eine eher niedrige Partizipation der Aktionäre in solchen Konstellationen, wie beim Uhrenhersteller Swatch Group, beim Derivatspezialisten Leonteq und beim Industriekonzern Burckhardt Compression.

Dabei hat sich das Interesse der Investoren an den Aktionärstreffen in den vergangenen Jahren erhöht. Diese Entwicklung hängt mit dem Inkrafttreten der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei kotierten Unternehmen 2014 als Folge der Minder-Initiative und der damit einhergehenden Stimmpflicht für Pensionskassen zusammen.

Gerade für Privatanleger, die keine gesetzliche Verpflichtung haben, ist es sinnvoll, ihre Stimme ebenfalls in die Waagschale zu werfen. Das gilt auch für den Fall, dass es einen oder mehrere grössere Investoren gibt – beziehungsweise gerade dann. Denn das Risiko ist das gleiche wie in der Politik – in einem passiven Umfeld sind einfache oder absolute Mehrheiten schnell beisammen. Umgekehrt bietet gelebte Aktionärsdemokratie einen Schutz davor, dass ein Unternehmen einseitig auf Partikularinteressen ausgerichtet wird.