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In den Bilanzen schlummert viel Goodwill

Goodwill entsteht bei Übernahmen, wenn der für eine Gesellschaft gezahlte Kaufpreis den Substanzwert übersteigt.  

Bei grösseren Übernahmen sowie alljährlich im Zuge der Berichtssaison steht der Goodwill im Fokus der Investoren. In den vergangenen Jahren machte die Bilanzposition bei Schweizer Unternehmen im Schnitt gut ein Viertel des Eigenkapitals aus, Tendenz steigend. Dabei gibt es Gesellschaften, die anteilig deutlich mehr Goodwill aufweisen. Das birgt Risiken.

In der folgenden Übersicht auf Basis aktuellster Bloomberg-Daten finden sich Unternehmen mit reger Akquisitionstätigkeit. Dazu zählen SGS oder Julius Bär. Oder Börsenneuling Landis+Gyr, nach Jahrzehnten von Wachstum und Expansion und der Abspaltung vom japanischen Mutterkonzern Toshiba 2017. Aber auch Swisscom, die nicht durch häufige Transaktionen auffällt. Beim Telecomkonzern stammt der Löwenanteil des Goodwills aus einer Transaktion mit Vodafone vor fast zwölf Jahren.

Goodwill entsteht bei Übernahmen, wenn der für eine Gesellschaft gezahlte Kaufpreis den Substanzwert übersteigt.   Er kann Image, Marktposition, Standortvorteil oder Innovationskraft des Zukaufs spiegeln. Verschlechtern sich die Aussichten, ist eine Wertberichtigung fällig. Das drückt den Gewinn und reduziert das Eigenkapital, ist aber nicht liquiditätswirksam. Gemäss dem Rechnungslegungsstandard IFRS muss die Werthaltigkeit jährlich getestet werden.

Unternehmen, die nach Swiss GAAP FER bilanzieren, sind nicht aufgeführt. Dazu zählt etwa Meier Tobler. Bei der Gebäudetechnikgruppe übersteigt nach der Akquisition von Tobler durch die frühere Walter Meier der Goodwill das Eigenkapital. Das Unternehmen hat die Positionen nicht verrechnet, anders als etwa Mobilezone, die nach einer grossen Akquisition auf ein negatives Eigenkapital kam. Beides ist unter Swiss GAAP FER möglich.

Vor allem für Unternehmen, die häufig akquirieren, kann Swiss GAAP FER Entlastung bringen. Vor allem bei grösseren Übernahmen sind Impairment Tests sehr aufwendig. Umgekehrt kann es aber auch gute Gründe gegen die direkte Verrechnung von Goodwill und Eigenkapital geben – etwa dann, wenn Kreditverein­barungen mit Banken tangiert werden.