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Unschöne Begleittöne zur Kapitalerhöhung von Zur Rose

Im Vorfeld der Kapitalerhöhung hatte KWE Beteiligungen eigentlich erklärt, die Kapitalerhöhung über die Ausübung ihrer Bezugsrechte proportional mitzutragen.

Die Geschichte rund um die jüngste Kapitalerhöhung des Versandapothekers Zur Rose ist um ein ungewöhnliches Kapitel reicher. Nunmehr ist klar, warum vergangene Woche bloss etwa 35% der Bezugsrechte von bisherigen Aktionären ausgeübt wurden: Ausgerechnet der Ankeraktionär, die Beteiligungsgesellschaft KWE der Familie Frey, blieb aussen vor, obschon sie zuvor ihr Mittun bekräftigt hatte. Ihre Hausbank, gemäss Information von «Finanz und Wirtschaft» Credit Suisse, hatte vergessen, den Auftrag zur Ausübung der Bezugsrechte an die mit der Kapitalerhöhung beauftragten Banken zu senden – mit unerwünschten Folgen.

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