GLKB-Schadenersatzklage geht zurück an Kantonsgericht
Die Glarner KB zieht das Urteil des Obergerichts nicht weiter. Die Schadenersatzklage gegen ehemalige Organe geht an das Kantonsgericht zurück.
(AWP) Die Glarner Kantonalbank (GLKB) zieht ein Gerichtsurteil zu einer Schadenersatzklage gegen ehemalige Organe nicht an das Bundesgericht weiter. Das Obergericht des Kantons Glarus hatte davor die Klage an die Erstinstanz, das Kantonsgericht, zurückgewiesen.