GLKB-Klage wird von Obergericht zurückgewiesen
Das Obergericht des Kantons Glarus hat die Verantwortlichkeitsklage der Bank gegen ehemalige Bankräte zurückgewiesen.
(AWP) Die Glarner Kantonalbank (GLKB) hat eine richterliche Abfuhr erfahren. Das Obergericht des Kantons Glarus hat die Schadenersatzklage des Instituts gegen ehemalige Organe an das Kantonsgericht Glarus zurückgewiesen. Die Bank prüft nun das weitere Vorgehen.