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GLKB-Klage wird von Obergericht zurückgewiesen

Die Glarner Kantonalbank zeigt sich über den Entscheid sehr enttäuscht.

(AWP) Die Glarner Kantonalbank (GLKB) hat eine richterliche Abfuhr erfahren. Das Obergericht des Kantons Glarus hat die Schadenersatzklage des Instituts gegen ehemalige Organe an das Kantonsgericht Glarus zurückgewiesen. Die Bank prüft nun das weitere Vorgehen.

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