Nicht alle Aktionäre sind gleich
Stimmrechtsbeschränkungen und unterschiedliche Aktienkategorien begrenzen die Rechte der Anleger. FuW zeigt, wo das in der Schweiz der Fall ist.
Der Stimmrechtskrimi bei Panalpina ist in vollem Gang. An der ausserordentlichen Generalversammlung des Logistikers soll am 5. April darüber entschieden werden, ob das Prinzip One Share, One Vote – eine Aktie, eine Stimme – umgesetzt werden soll. Gestellt hat den Antrag die Ernst-Göhner-Stiftung, mit 46% grösster Aktionär von Panalpina. Die nächstgrösseren Investoren stellen sich gegen den Antrag.