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Aktionäre sind nicht gleich: Die Einheitsaktie ist der Idealfall, selbstverständlich ist sie nicht.
Der Stimmrechtskrimi bei Panalpina ist in vollem Gang. An der ausserordentlichen Generalversammlung des Logistikers soll am 5. April darüber entschieden werden, ob das Prinzip One Share, One Vote – eine Aktie, eine Stimme – umgesetzt werden soll. Gestellt hat den Antrag die Ernst-Göhner-Stiftung, mit 46% grösster Aktionär von Panalpina. Die nächstgrösseren Investoren stellen sich gegen den Antrag.
Brisant ist das Thema deshalb, weil die Statuten von Panalpina eine Stimmrechtsbeschränkung von 5% vorsehen, ohne Ausnahme, für alle Aktionäre. Die Ernst-Göhner-Stiftung würde damit ihr Stimmrecht zementieren. Zwar hatte sie schon bislang die Mehrheit der Stimmen, da die Begrenzung des Stimmenanteils nur für Neuaktionäre gelte. Der aktivistische Investor Cevian ist nach Abklärungen mit Aktienrechtlern nun aber der Ansicht, dass die Stimmrechtsbeschränkung auch für die Stiftung gilt, da in den Statuten nichts anderes vermerkt ist.