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Fragwürdiger Staatsglaube

Am Berner Stromkonzern BKW hält der Kanton künftig mindestens 51%. Das ist zwar nicht neu, aber neu gesetzlich festgeschrieben. Dabei wollten liberale Kräfte eigentlich einen Abbau der Beteiligung der öffentlichen Hand erreichen.

Für Privatanleger ist der Ausgang der Debatte keine gute Nachricht, da Interessenskonflikte nun zementiert werden. Denn mit seinem Anteil am Versorger will der Kanton nicht nur wirtschafts- und finanzpolitische, sondern auch energiepolitische Ziele erreichen. Ein durchschnittlicher BKW-Aktionär dürfte eher die Kursentwicklung und die Dividendenrendite im Auge haben als die Anzahl Solarpanels oder Windräder auf dem Mont-Soleil im Berner Jura.

Auch BKW-Chefin Suzanne Thoma wird über das Resultat nicht glücklich sein, hatte sie doch bereits seit längerem für eine Reduktion beziehungsweise einen kompletten Abbau des Staatsanteils geworben. Dem Gewerbeverband Berner KMU, der sich am Kauf zahlreicher Energiedienstleistungsfirmen durch BKW und an der wachsende Konkurrenz durch einen Teil-Monopolisten stört, gefällt das Ergebnis ebenfalls nicht. Er will seinen Widerstand fortsetzen.

Hinter dem Entscheid des Berner Grossen Rates steht ein fragwürdiger Staatsglaube beziehungsweise die Furcht vor Wettbewerb und Öffnung. Das Muster zieht sich durch den ganzen Schweizer Stromsektor und zeigt sich etwa auch in der Tatsache, dass der zweite Teil der Marktöffnung – mit dem auch kleine Unternehmen und Haushalte den Anbieter frei wählen könnten – immer wieder verschoben wird. Waren es zunächst Sorgen um die Konsumenten, die von hohen Strompreisen zu stark belastet worden wären, sind es nun Sorgen um die Stromunternehmen, die angesichts des Preisverfalls im Handel mit Elektrizität finanziell unter die Räder kommen könnten und daher das regulierte Geschäft als Stütze brauchen. Der Preis an der Strombörse ist ohnehin so gut wie ausgehebelt, da der Anteil Gebühren und Abgaben für Verbraucher stetig steigt.

In der BKW-Debatte kam die Sorge zum Ausdruck, ausländische Investoren könnten den Versorger kaufen und finanziell ausbluten lassen oder die Stromabnehmer erpressen. Beides klingt nach Wildwest-Kapitalismus, ist unwahrscheinlich und liesse sich durch einen passenden Rahmen verhindern.

Der Staat sollte im Stromsektor weniger Eigentum halten, dafür aber bessere Bedingungen für agile und international konkurrenzfähige Unternehmen schaffen. Das Feilschen um Prozente im Aktionariat lenkt vom eigentlichen Problem ab: Die Wertschöpfung im Stromsektor ist stark im Wandel, und die Digitalisierung birgt Chancen wie Herausforderungen für etablierte Konzerne. Somit bedeutet weniger Beteiligung auch weniger Risiko für die Steuerzahler, bei einem potenziell besseren Angebot in einem von Wettbewerb geprägten Umfeld.