Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
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Aktientausch
Möglichkeit für Unternehmensübernahmen oder -beteiligungen. Dabei werden eigene Aktien als Zahlungsmittel eingesetzt. Die AG, die beabsichtigt, sich am fremden Unternehmen zu beteiligen, bietet den Aktionären des Übernahmeobjekts eigene Aktien zum Tausch gegen Anteile an dem fremden Unternehmen an. Darüber hinaus können zwei oder mehrere Gesellschaften Anteile untereinander austauschen, um Kreuzbeteiligungen aufzubauen.
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Beteiligung
Langfristige, kapitalmässige Interessennahme an anderen Unternehmen, bei der die wirtschaftliche Einflussnahme oder ähnliche Zielsetzungen im Vordergrund stehen. Die Beteiligungen werden höchstens zum Einstandspreis bewertet.
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CEO
Angelsächsische Kürzel für Unternehmenschef (Chief Executive Officer), Leiter der Finanzabteilung (Chief Financial Officer), Leiter Anlagestrategie (Chief Investment Officer) sowie Leiter operatives Geschäft (Chief Operating Officer), die gemeinsam die Geschäftsleitung bilden.
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Cap
Kurs eines Basiswerts oder ein Zins, den zu erreichen oft darüber entscheidet, ob der Basiswert geliefert oder ein Barbetrag gezahlt wird.
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Diversifikation
Verteilung der Anlagesumme auf mehrere Anlagekategorien. Innerhalb eines Aktienmarktes führt die Diversifikation dazu, dass man titelspezifische Risiken verringert und bei genügend breiter Diversifikation schliesslich nur noch das systematische Risiko trägt.
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Eigenkapital
Der Teil des Gesamtkapitals, der den Aktionären gehört und ihnen im Fall einer Geschäftsaufgabe ausgezahlt wird. Aus Sicht der Aktionäre besteht die wichtigste Aufgabe eines Unternehmens darin, auf dem Eigenkapital eine risikogerechte Rendite zu erwirtschaften (vgl. Eigenkapital der Banken ).
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Eigenkapitalquote
Prozentualer Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme. Solange die Risiken nicht zu gross werden, bevorzugen Aktionäre in der Regel eine tiefe Eigenkapitalquote, da damit die Eigenkapitalrendite steigt (vgl. Hebelwirkung ).
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Floor
Untergrenze für den Kurs des Basiswerts oder eines Zinses. Gilt oft als Kapitalschutz für strukturierte Produkte (vgl. Bond Floor ).
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GV
Oberstes Organ einer AG. Neben der ordentlichen jährlichen Versammlung der Aktionäre können auch ausserordentliche GV einberufen werden.
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Generalversammlung
Oberstes Organ einer AG. Neben der ordentlichen jährlichen Versammlung der Aktionäre können auch ausserordentliche GV einberufen werden.
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Joint Venture
Zusammenarbeit zweier oder mehrerer Gesellschaften in vertraglicher Form oder durch die Gründung einer gemeinsamen Tochter- oder Beteiligungsgesellschaft .
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Kapitalerhöhung
Kapitalbeschaffung der Aktiengesellschaft durch Erhöhung des Aktienkapitals . Zu unterscheiden sind ordentliche, bedingte und genehmigte Kapitalerhöhung.
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Kapitalschnitt
Herabsetzung des Aktienkapitals , verbunden mit einer anschliessenden Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer Aktien . Führt zu einer Stärkung der Kapitalbasis eines vorübergehend in Schwierigkeiten geratenen Unternehmens.
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Konjunktur
Oft synonym verwendet für die Lage der Gesamtwirtschaft. Die Forschung betont den zyklischen Verlauf des Wirtschaftswachstums (Aufschwung , Hochkonjunktur, Abschwung, Rezession , Depression). Im Englischen wird deshalb auch von Business Cycle gesprochen.
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Turnaround
Gelegenheit zum Einstieg in bestimmte Wertpapiere , da sich innerhalb einer Branche oder eines Unternehmens (Turnaround-Kandidat) eine grundlegende Verbesserung abzeichnet.
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VR
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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Übernahmeangebot
In der Regel über dem Marktpreis liegendes öffentliches Kaufangebot für die Aktien einer Gesellschaft mit dem Ziel, die Kontrolle zu gewinnen. Die Investoren werden als Raiders oder White Knights bezeichnet.
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