Finma publiziert Wegleitung zu ICO
Die Aufsichtsbehörde hat eine Wegleitung für Initial Coin Offerings publiziert. Zentral sei die Klassifizierung der Token.
(AWP) Die Aufsichtsbehörde Finma hat eine Wegleitung für die sogenannten Initial Coin Offerings (ICO) publiziert. Darin wird definiert, welche Angaben die Behörde für die Bearbeitung von Anfragen über die Unterstellung unter Finanzmarktrecht benötigt und nach welchen Prinzipien diese beantwortet werden. Bei ICOs handelt es sich um Kapitalbeschaffungen auf Basis der Blockchain-Technologie durch die Ausgabe digitaler «Münzen».