Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
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Beteiligung
Langfristige, kapitalmässige Interessennahme an anderen Unternehmen, bei der die wirtschaftliche Einflussnahme oder ähnliche Zielsetzungen im Vordergrund stehen. Die Beteiligungen werden höchstens zum Einstandspreis bewertet.
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Beteiligungsgesellschaft
Kotierte Aktiengesellschaft, deren Haupttätigkeit darin besteht, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben. Investmentgesellschaften können auch in Hedge Funds investieren und sind somit kotierte Funds of Hedge Funds.
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Börse
Regelmässig stattfindender, nach feststehenden Usanzen organisierter Markt. Je nach den gehandelten Gütern spricht man z. B. von Wertpapier-, Effekten-, Devisen-, Warenbörsen oder Börsen für derivative Instrumente (Terminbörsen ).
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Corporate Governance
Regeln und Grundsätze für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Zunehmende Kritik an der Qualität der Unternehmensführung hat dazu geführt, dass Unternehmensverbände und Börsen Vorschriften zu Transparenz, Führung und Kontrolle ausgearbeitet haben. Die an der SIX kotierten Unternehmen müssen seit 2002 die Corporate-Governance-Richtlinie umsetzen. Per Anfang 2007 ist die revidierte Richtlinie in Kraft getreten.
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GV
Oberstes Organ einer AG. Neben der ordentlichen jährlichen Versammlung der Aktionäre können auch ausserordentliche GV einberufen werden.
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Generalversammlung
Oberstes Organ einer AG. Neben der ordentlichen jährlichen Versammlung der Aktionäre können auch ausserordentliche GV einberufen werden.
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Namenaktie
Aktie , die auf den Namen lautet und deren Eigentümer im Aktienregister der betreffenden Gesellschaft eingetragen ist (vgl. Inhaberaktie ).
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Nennwert
Der auf Wertpapieren angegebene nominelle Forderungsbetrag. Für Schweizer Aktien ist die Festsetzung eines Nennwerts von mindestens 1 Rp. vorgeschrieben. Dagegen sind z. B. in den USA nennwertlose Aktien akzeptiert.
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Nennwertrückzahlung
Erlaubt einem übermässig kapitalisierten Unternehmen, das Eigenkapital zu senken. Die Nennwertrückzahlung wird häufig anstelle der Zahlung einer Dividende durchgeführt und ist v. a. für Privatinvestoren vorteilhaft, weil in der Schweiz keine Verrechnungssteuer abgezogen wird. Bedingung ist, dass der gesetzliche Minimalnennwert von 1 Rp. je Aktie nicht unterschritten wird.
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OR
Fünfter Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB). Im OR werden die allgemeinen Grundlagen des Schuldrechts, die einzelnen Vertragsverhältnisse, die Normen zum Gesellschaftsrecht, diejenigen zu Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännischer Buchführung sowie die gesetzlichen Bestimmungen des Wertpapierrechts geregelt. Für AG sind Art. 620 bis 763 entscheidend, für Aktien und Obligationen Art. 965 bis 1186. Das OR ist 1912 gleichzeitig mit dem ZGB in Kraft getreten.
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Obligationenrecht
Fünfter Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB). Im OR werden die allgemeinen Grundlagen des Schuldrechts, die einzelnen Vertragsverhältnisse, die Normen zum Gesellschaftsrecht, diejenigen zu Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännischer Buchführung sowie die gesetzlichen Bestimmungen des Wertpapierrechts geregelt. Für AG sind Art. 620 bis 763 entscheidend, für Aktien und Obligationen Art. 965 bis 1186. Das OR ist 1912 gleichzeitig mit dem ZGB in Kraft getreten.
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Privatinvestoren
Anleger, die eigenes Geld verwalten. Ab 2 Mio. Fr. Anlagevermögen gelten sie gemäss Verordnung zum KAG als qualifizierte Anleger .
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Rating
Einstufung der Bonität eines Schuldners durch spezialisierte Ratingagenturen anhand einheitlicher Kriterien und Verfahren. Am Rating kann ein Investor ablesen, wie hoch das Ausfallrisiko ist.
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Ratingagentur
Auf die Prüfung der Kreditqualität spezialisiertes Unternehmen, das anhand standardisierter Methoden und transparenter Kriterien eine Bewertung der Schuldnerbonität und eine Einstufung in Form von Ratings vornimmt. Die grössten und bekanntesten Ratingagenturen sind Standard & Poor’s (S&P), Moody’s und Fitch.
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Schweizer Börse
1995 aus dem Zusammenschluss der Börsen Genf, Basel und Zürich entstandener Schweizer Markt. Seit August 1996 werden sämtliche Wertpapiere elektronisch gehandelt. Das System zeichnet sich aus durch eine Vollintegration der Börsenprozesse, vom Börsenauftrag bis zur Abwicklung . Anfang 2008 Fusion mit SIS und Telekurs zur SIX Group .
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Verwaltungsrat
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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