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Ein vernünftiger Vorschlag zur Leverage Ratio

Der Bundesrat verschärft die Eigenmittelanforderungen für systemrelevante Grossbanken. Die ungewichtete Eigenkapitalquote, die Leverage Ratio, soll für UBS und Credit Suisse gemäss dem Vorschlag der Landesregierung künftig 5% betragen.

Gut zwei Drittel davon, 3,5 Prozentpunkte, müssen die Banken in Form von hartem Eigenkapital halten. 1,5 Prozentpunkte dürfen in Form von Pflichtwandelanleihen, sogenannten High-Trigger Contingent Convertibles (Coco), ausgegeben sein.

Mit dem Verordnungsvorschlag, der bis Mitte 2016 umgesetzt sein soll, folgt der Bundesrat weitgehend den Empfehlungen der vom Wirtschaftsprofessor Aymo Brunetti präsidierten Expertengruppe. Auf vergleichbarer Basis lag die Anforderung an die Leverage Ratio von UBS und CS bislang auf 3,1%. Das neue Regime stellt also eine deutliche Erhöhung dar.

Der am Mittwoch von Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf sowie von Thomas Jordan, dem Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank, und von Mark Branson, Direktor der Finanzmarktaufsicht Finma, präsentierte Vorschlag ist ein guter Kompromiss. Auch die Grossbanken können ihn gut mittragen, wird ihnen doch bis 2019 Zeit eingeräumt, ihre Kapitaldecke aufzubauen. Die Lücken sind ohnehin nicht mehr allzu gross.

Die Behörden haben sich offensichtlich nicht von der Einschüchterungskulisse gewisser Grossbank-CEO beeindrucken lassen. Sie haben sich konsequent an die Prämisse gehalten, dass die Schweiz zwei im internationalen Vergleich abnormal grosse, global systemrelevante Grossbanken beherbergt und damit auch beträchtliche Risiken trägt. Ergo muss sie in der Frage der Kapitalanforderungen zu den führenden Ländern gehören.

Mit den jetzt präsentierten Vorgaben positioniert sich die Schweiz zwischen Grossbritannien und den USA. Das ist gut so. Es darf kein Anspruch sein, sich in einer für das Land derart wichtigen Frage an Staaten wie Deutschland und Frankreich mit ihren notorisch unterkapitalisierten Banken zu messen.

Hätte die Schweiz mutiger sein und weiter gehen können? Gewiss. Dass die Grossbanken 1,5 Prozentpunkte der Mindestkapitalanforderung in Form von Coco decken dürfen, ist auf den ersten Blick ein Wermutstropfen – und ein klares Entgegenkommen an UBS und CS. Echtes, hartes Eigenkapital wäre besser gewesen. Allerdings ist diese Form von High-Trigger Coco, die zu klar definierten Eckwerten automatisch in Eigenkapital gewandelt werden, schon eine sehr harte Form von Kapital. Wiederum im Sinne eines Kompromisses: gut so.

Mutig und richtig ist der Weg, den die Schweiz in der Frage des sogenannten Total Loss Absorbing Capital (TLAC) geht, also der Kapitaldecke, die auch im Insolvenzfall und in der nachfolgenden Sanierung oder Abwicklung zur Verlustabsorption zur Verfügung steht. Diese TLAC-Kapitaldecke wird auf ungewichteter Basis auf 10% und auf risikogewichteter Basis auf 28,6% angesetzt. Mit diesen Werten nimmt die Schweiz weltweit wieder eine Führungsrolle ein.

Ist das Too-big-to-fail-Dilemma damit aus dem Weg geschafft und das Risiko für die Steuerzahler, jemals wieder eine Schweizer Grossbank retten zu müssen, ein für alle Mal gebannt? Nein. Aber mit der raschen Umsetzung der Verordnungsvorlage gelingt dem Land ein wichtiger Schritt zu einem sichereren, robusteren Finanzsystem.

Ein Lamento über steigende Regulierungsdichte ist im konkreten Fall des Too-big-to-fail-Problems fehl am Platz. Die Forderung einer dickeren Eigenkapitaldecke ist ein liberales Anliegen, geht es dabei doch um den Abbau schädlicher Anreize und die Eliminierung einer marktverzerrenden staatlichen Subvention der Kapitalkosten der Grossbanken.

Selbstverständlich ist es den Banken überlassen, freiwillig mehr Eigenkapital als absolut nötig aufzubauen. Der Markt würde sie dafür möglicherweise sogar belohnen. Um es in den Worten von Tidjane Thiam, CEO von Credit Suisse, zu fassen: «Es gibt am Finanzmarkt keinen erkennbaren Bewertungsabschlag für Banken, die zu viel Eigenkapital besitzen. Aber es gibt einen für Banken mit zu wenig Eigenkapital», sagte er am Mittwoch in London. Recht hat er.