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Abschaffung des Eigenmietwerts nimmt Hürde

In den letzten Jahren sind verschiedene Anläufe gescheitert, den Eigenmietwert abzulösen. 1999 lehnte das Stimmvolk die Initiative «Wohneigentum für alle» ab.

Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist einen Schritt näher gerückt. Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) hat Eckwerte festgelegt und bei der Bundesverwaltung eine Vernehmlassungsvorlage in Auftrag gegeben. Kommt es zum Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung, trifft dies in erster Linie die Wohnungs- und Hausbesitzer. Aber auch das Hypothekargeschäft der Banken wird beeinflusst sein.

Der Eigenmietwert ist eine fiktive Grösse, die dem Hauseigentümer als Einkommen angerechnet wird. Ihm liegen die theoretisch möglichen Einnahmen zugrunde, die er mit einer Vermietung erwirtschaften könnte. Im Gegenzug dürfen Schuldzinsen und Unterhaltskosten abgezogen werden. Mit beidem wird Schluss sein, wenn sich der Vorschlag der WAK-S durchsetzt. Die Chancen dazu stehen gut, denn das Anliegen steht seit vielen Jahren auf der politischen Agenda. Dafür, dass es in der Besteuerung von Wohneigentum zum Systemwechsel kommen soll, hatten sich die Kommissionen beider Räte bereits 2017 ausgesprochen. Der Hauseigentümerverband steht ebenfalls dahinter.

Umstritten war zuletzt, wie Unterhaltskosten steuertechnisch behandelt werden. Künftig sollen sie für den Hauptwohnsitz nicht mehr abzugsfähig sein, weiterhin aber für Zweitwohnungen. Auf Bundesebene sollen zudem weder Energiespar- noch Umweltabzüge noch Abzüge für denkmalpflegerische Arbeiten zulässig sein. Den Kantonen bleibt es vorbehalten, solche Abzüge in ihrer Steuergesetzgebung zu berücksichtigen.

Auch die Zinsen für Hypothekarschulden sollen nicht mehr abgezogen werden können. Eine Ausnahme will die WAK-S nur zulassen, wenn ihnen gleichzeitig Vermögenserträge wie Mieteinnahmen oder aus Wertpapieren gegenüberstehen. In die Vernehmlassung kommen zwei Varianten mit Abzügen von 80% resp. 100%. Der von der Kommission für das erste Quartal 2019 erwartete Vorentwurf soll zudem einen wohl zeitlich befristeten und in der Höhe limitierten Abzug für Ersterwerber enthalten.

Die Idee hinter dem Verzicht auf den Schuldzinsabzug ist gemäss Kommissionspräsident Pirmin Bischof, dass die hohe private Verschuldung zurückgeht. Das Hypothekarvolumen der Schweizer Banken steigt seit Jahren konstant. Die Forderungen haben sich bis Ende Juni der Grenze von 1000 Mrd. Fr. genähert.

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