Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
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Assets under Management
Geben Aufschluss über das Ausmass der Aktivitäten einer Vermögensverwaltungsbank. Sie gliedern sich in Kundendepots (Wertpapiere , Wertrechte, Edelmetalle , Treuhandgelder ), Anlagefondsvermögen sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kunden.
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Börse
Regelmässig stattfindender, nach feststehenden Usanzen organisierter Markt. Je nach den gehandelten Gütern spricht man z. B. von Wertpapier-, Effekten-, Devisen-, Warenbörsen oder Börsen für derivative Instrumente (Terminbörsen ).
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Börsengang
Öffnung einer privaten Aktiengesellschaft, deren Aktienkapital bisher ausschliesslich im Eigentum eines beschränkten Personenkreises lag, zur Publikumsgesellschaft durch die Ausgabe und die Kotierung von Aktien. Auch Initial Public Offering (IPO) genannt. Gegenteil: Going Private .
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Börsenwert
Marktwert (Verkehrswert ) eines Unternehmens. Dazu wird der Börsenkurs mit der Anzahl aller Aktien multipliziert. Für die Aktienindizes ist der Streubesitz relevant.
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Dividende
Der von einer Aktiengesellschaft je Aktie ausgezahlte Gewinnanteil. Die Dividende wird durch die Generalversammlung auf Antrag des Verwaltungsrats festgesetzt. Als Dividende werden auch die Auszahlungen an die Inhaber von Genuss- und Partizipationsscheinen bezeichnet.
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Kapitalerhöhung
Kapitalbeschaffung der Aktiengesellschaft durch Erhöhung des Aktienkapitals . Zu unterscheiden sind ordentliche, bedingte und genehmigte Kapitalerhöhung.
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Staatsfonds
Renditeorientierte Bewirtschaftung eines Teils der Währungsreserven von Zentralbanken, meist übertragen an speziell zu diesem Zweck gegründete Staatsfonds, die wiederum häufig Vermögensverwaltungsaufträge an Finanzgesellschaften vergeben.
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Vermögensverwaltung
Geschäftsbereich, in dem die Banken die gesamten Vermögenswerte von privaten und institutionellen Kunden aktiv selbst betreuen. Dazu gehört auch das Angebot von Anlagefonds . Gegenteil: Anlageberatung .
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Zeichnung
Durch die Zeichnung einer bestimmten Anzahl von Wertpapieren verpflichtet sich der Anleger, im Falle der definitiven Zuteilung Titel der Emission gemäss den Bedingungen des Prospekts zu übernehmen und zu bezahlen (vgl. Liberierung ).
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Zeichnungsfrist
Periode, während deren Kaufinteressenten ein Wertpapier im Primärmarkt zu Marktpreisen kaufen können. Nach Ablauf der Zeichnungsfrist wird der Börsenhandel aufgenommen.
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