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Digitale Identität als Vorteil für Finanzplatz Schweiz

Die Konformitätsanforderungen im Zusammenhang mit der Kundenidentifizierung (KYC), der Bekämpfung der Geldwäscherei, der Verhinderung der Terrorismusfinanzierung und der Korruptionsprävention sowie die Auflagen zur Einhaltung der Steuerkonformität sind für Banken mit stetig steigenden Kosten verbunden.

Dies nicht nur aufgrund der benötigten personellen und technischen Ressourcen, sondern auch wegen des damit einhergehenden Sanktions- (Bussen) und Reputationsrisikos.

Da sich die Compliance-Anforderungen zwischen den einzelnen Ländern stark unterscheiden, fällt dieser Aufwand bei den Banken, die Kunden in verschiedenen Ländern haben und/oder viele Crossborder-Geschäfte abwickeln, noch höher aus.

Will ein Finanzplatz wettbewerbsfähig bleiben, ist es äusserst wichtig, dass er die Kosten für die Compliance senkt und die entsprechenden Abläufe vereinfacht. Dies gilt vor allem für die Schweiz als weltweite Nummer eins in der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung.

Compliance-Kosten senken

Diese Herausforderung kann ganz klar nur mit Fintech, insbesondere Regtech, gemeistert werden. Dieses neue, sehr dynamische Geschäftsfeld im Bereich Fintech umfasst sämtliche technologischen Instrumente (insbesondere die Erstellung digitaler Identitäten und die Nutzung von Algorithmen und Big Data), die zur Senkung der Compliance-Kosten dienen und die Erledigung regulatorischer Aufgaben leichter, schneller, sicherer und effizienter machen sollen.

Mehrere Banken setzen bereits Regtech-Instrumente ein, entweder weil sie sie intern entwickelt haben oder – dies ist meistens der Fall – weil sie mit Fintech- oder Beratungsunternehmen zusammenarbeiten, die Softwareprogramme oder Datenbanken erstellt haben, die Due-Diligence-Prozesse vereinfachen.

Doch wäre es nicht sinnvoller, wenn der gesamte Schweizer Finanzplatz diese neuen Technologien anwenden und so allen Mitgliedern einen Wettbewerbsvorteil verschaffen würde?

Genau dies haben vor kurzem einige Manager von Schweizer Finanzinstituten vorgeschlagen. Sie haben die Idee einer gemeinsamen zentralen Stelle lanciert, die die administrativen Aufgaben erledigt, die alle Banken aufgrund ihrer regulatorischen Auflagen erfüllen müssen und die nicht institutsspezifisch sind.

Ein solches Unterfangen liesse sich sicherlich nicht ganz so leicht umsetzen – davon zeugen die Debatten, die zu diesem Thema geführt werden. Dennoch sollte diese Frage eingehender geprüft werden, denn die Schaffung einer solchen zentralen Stelle könnte dem gesamten Finanzplatz Schweiz zugutekommen.

Eine andere, ambitioniertere Lösung würde darin bestehen, auf Anregung und unter Kontrolle des Staates eine gemeinsame Plattform zu gründen, die die Finanzinstitute zur Identifizierung ihrer Kunden nutzen könnten – ganz nach dem Vorbild von Singapur und seinem Projekt National KYC Utility.

Diese Lösung hat jedoch einen grossen Nachteil: Sie kann nur auf die singapurischen Staatsbürger und auf Personen mit permanentem Wohnsitz in Singapur angewendet werden, denn nur die von staatlichen Stellen in Singapur erhobenen und bestätigten Daten können für KYC verwendet werden.

Dies würde im Falle der Schweiz bedeuten, dass die im Ausland wohnhaften Personen nicht von den Vorteilen einer solchen Plattform profitieren könnten. Somit würde der Schweizer Finanzplatz durch eine solche Lösung international nur beschränkt attraktiver werden.

Doch die Schweiz ist gerade dabei, das mit dem singapurischen Projekt angestrebte Ziel mit anderen Mitteln und auf effizientere Art und Weise zu erreichen.

Das neue Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) und das Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz), die derzeit beraten werden, ebnen den Weg für einen umfassenden Einsatz der neuen Technologien im Compliance-Bereich. Das Gleiche gilt für die Entwicklung von Diensten zur digitalen Identifikation (E-ID) wie der 2017 von SwissSign lancierten SwissID.

Gegenseitige Anerkennung

Die Schweizer Anbieter einer digitalen Identität werden zwar nur den Schweizer Staatsbürgern und den in der Schweiz wohnhaften Ausländern mit gültiger Aufenthaltsbewilligung eine staatlich anerkannte E-ID ausstellen können (den HNWI, die nicht in der Schweiz wohnen, wird es also nicht möglich sein, eine E-ID zu erhalten).

Die Schweizer Behörden haben bei der Festlegung des gesetzlichen Rahmens jedoch darauf geachtet, die Tür für eine breite internationale Anerkennung offen zu halten.

Sie haben vorgesehen, dass die Schweiz und die EU ihre jeweiligen E-ID-Systeme künftig in einem bilateralen Abkommen anerkennen können. Aber auch mit anderen Ländern wird der Abschluss von Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung der E-ID-Systeme möglich sein.

Dadurch wird die elektronische Identifizierung viel häufiger bei Banktransaktionen eingesetzt werden können, vor allem beim Onboarding. Damit der Finanzplatz Schweiz diesen Wettbewerbsvorteil in vollem Umfang nutzen kann, muss der Bundesrat rasch mit so vielen Ländern wie möglich solche Abkommen aushandeln.