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«Die Finma gefährdet die berufliche Altersvorsorge»

Swiss Life halte nicht freiwillig das 1,6-Fache des Kapitalminimums, sagt Thomas Buess.

Die Länder der EU berechnen die Kapitalvorgabe an die Versicherer nach den Regeln von Solvenz II, aber hierzulande gilt der Schweizer Solvenztest SST. Wegen der unterschiedlichen Regeln  müssen hiesige Lebensversicherer gemäss dem Branchenverband SVV 1,5- bis 2-mal so viel Risikokapital vorhalten wie Wettbewerber in der EU. Das hat auch Konsequenzen auf das System der beruflichen Altersvorsorge.

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