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Die EU nach dem Brexit

Der Brexit ist eine Zäsur – es ist möglich, aus der EU auszutreten. In der Wahrnehmung der Bürger dominieren die Bedrohung durch unkontrollierte Zuwanderung, die härtere Konkurrenz als Folge wirtschaftlicher Integration, die leicht zu beziffernden Beitragszahlungen sowie die Krisenhilfen in der Eurozone. Die Vorteile des einheitlichen Binnenmarktes und der Freiheit des Güter-, Personen- und Kapitalverkehrs bleiben eher diffus und treten erst mit Verzögerung ein. Es ist schwieriger, die Wohlstandsgewinne ursächlich mit der EU in Verbindung zu bringen.

Zudem gibt es nicht nur Gewinner, sondern auch Verlierer. Viele Bürger verbinden die EU und die Eurozone mit Arbeitslosigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und Austeritätspolitik. Die Vorteile der gemeinsamen Währung gehen völlig unter. Europa wird mit Souveränitätsverlust und übermässiger Gängelung der nationalen Politik assoziiert. Vielerorts werden EU-skeptische Parteien populär, die sich gar für einen Austritt aus der Eurozone und der EU stark machen. Wie kann eine stabile EU aussehen, die eine kooperative Haltung fördert und einen tragfähigen Kompromiss zwischen nationaler Selbstbestimmung und Souveränitätsverzicht zugunsten gemeinsamer Anliegen ermöglicht?

Mit der Einführung des Euro haben die Mitgliedsländer auf ein gewaltiges Stück an nationaler Autonomie verzichtet. Sie haben Anpassungen der Wechselkurse und eine unterschiedliche Zins- und Geldpolitik zum Ausgleich wirtschaftlicher Entwicklungen aufgegeben. An ihre Stelle müssen andere Ausgleichsmechanismen treten, die dem Entstehen von Ungleichgewichten vorbeugen und im Nachhinein ausgleichende Anpassungen ermöglichen. Anstelle von Anpassungen der Wechselkurse müssen interne Auf- und Abwertungen treten. Weil eine nationale Notenbank nicht mehr als letzter Garant zur Verfügung steht, sind Staatsschulden riskanter geworden und müssen reduziert werden.

Integration versus Autonomie

Deshalb braucht es Kriterien zur Begrenzung der Staatsschulden und makroökonomische Überwachung, um dem Entstehen von Ungleichgewichten vorzubeugen. Der Krisenmechanismus ESM vergibt Notkredite verbunden mit harten Anpassungsprogrammen, um Fehlentwicklungen im Nachhinein zu korrigieren. Die Errichtung der Bankenunion soll die Widerstandsfähigkeit der Banken stärken. Ein wichtiges Ventil zur Verringerung von Ungleichgewichten in einem gemeinsamen Währungsgebiet wäre zudem die Mobilität der Arbeit.

Die bittere Ironie ist, dass die Eurozone für ihre Stabilität mehr Integration benötigt, aber die Bürger weniger Integration und mehr Autonomie wünschen. Nach dem Brexit scheint ein Austritt weiterer Staaten aus der EU und der Eurozone plötzlich denkbar. Dabei ist ein Ausscheiden aus der Eurozone oder gar ihre Auflösung mit ungleich grösseren Risiken und Schäden verbunden. Neun Jahre nach Ausbruch der Krise, nach grossen institutionellen Reformen zur Festigung der Eurozone, nach umfangreichen Hilfskrediten der Geberländer und nach schmerzhaften Reformen in den Krisenländern wären die Opfer und hart erkauften Erfolge umsonst.

Problematisch ist, dass es zwar einen Mechanismus für den Beitritt zur Eurozone gibt, aber keiner für einen Austritt existiert. Wenn die Staaten die Konsequenzen eines Austritts nicht abschätzen und die Marktteilnehmer über mögliche Folgen nur spekulieren können, drohen Fehlentscheidungen und chaotische Reaktionen auf den Märkten. Um Unsicherheit und Fehlentscheidungen zu vermeiden, müssen die Akteure genau wissen, was bei einem Austritt passiert. Ein Insolvenzrecht für Staaten wäre eine wesentliche Voraussetzung.

Während vor der Einführung des Euro die Ungleichgewichte mit einem Konvergenzprogramm abgebaut wurden, haben sich nach seiner Einführung wieder gewaltige Ungleichgewichte aufgebaut. Ein Land, das ohne Schädigung anderer Länder aus der Eurozone austreten will, müsste seine Ungleichgewichte vor dem Austritt abbauen. Erfolgt ein Austritt in einer Situation grosser Ungleichgewichte, käme es zu einer aufgestauten Auf- oder Abwertung des nationalen Wechselkurses.

Die Target-Salden würden plötzlich zu Krediten zwischen Ländern mit unterschiedlicher Währung, die zu den ohnehin überhöhten Schulden vieler Länder dazukämen. Viele Schulden wären nicht mehr tragbar und müssten abgeschrieben werden. Die Re-Kapitalisierung des Bankensektors ist in den meisten Ländern noch nicht so weit fortgeschritten, als dass er einer grösseren Finanzkrise wie 2008 ohne Interventionen standhalten könnte.

Die EU ist mehr als die Summe ihrer Teile. Damit sich die grossen Vorteile des gemeinsamen Binnenmarktes und einer gemeinsamen Währung einstellen können, müssen die Mitgliedsstaaten erhebliche Beiträge leisten und auf nationale Souveränität verzichten. Die Versuchung ist gross, die volle Teilhabe an den wirtschaftlichen Vorteilen zu fordern, aber die eigenen Beiträge kleinzurechnen. Die nationalen Vorstellungen über die Aufgaben und die Reichweite der EU gehen weit auseinander. Daher braucht es verschiedene Ebenen der Integration und klare Regeln für Rechte und Pflichten.

Den weitest gehenden Souveränitätsverzicht leisten die Mitglieder der Eurozone – die erste Ebene. Sie müssen sich auch zur tiefsten Integration verpflichten, damit im gemeinsamen Währungsgebiet die Ausgleichsmechanismen gut funktionieren. Volle Personenfreizügigkeit innerhalb der Eurozone ist unabdingbar, ausserhalb des Eurogebiets ist sie weniger zentral. Die Mitglieder der Eurozone sind der Kern der EU und sollen über volle Mitbestimmung und die meisten Rechte verfügen.

Eine weniger tiefe Integration und mehr nationale Souveränität bietet die EU als Wirtschaftsgemeinschaft.  EU-Mitglieder ausserhalb der Eurozone behalten die nationale Geldpolitik und können bei Bedarf den Wechselkurs anpassen. Die volle Personenfreizügigkeit hat eine geringere Bedeutung. Abgesehen von einer koordinierenden Rolle der EU kann sie stärker der nationalen Verantwortung übertragen werden. Die EU braucht klare Regeln für die Mitgliedsbeiträge. Diese Mitglieder haben keine wesentlichen Mitspracherechte in der Eurozone.

Reformierter EWR

Die dritte Ebene wäre ein reformierter EWR mit einheitlichen Bedingungen für alle Mitgliedsländer. Dieser würde sich im Wesentlichen auf die Teilnahme am Binnenmarkt mit angepassten Beitragszahlungen beschränken. Die Autonomie der EWR-Länder wäre am grössten. Wichtige Politikbereiche wie gemeinsame Agrarpolitik und Aussenpolitik blieben aussen vor. Der gemeinsame Rechtsbestand für den Binnenmarkt müsste mit einem gemeinsamen Gerichtshof wie jenem der Efta durchgesetzt werden. Daneben soll es nur Freihandelsabkommen mit der EU in beidseitigem Interesse und Handelsliberalisierung im Rahmen der WTO geben.

Die EU erzeugt grosse Wohlstandsgewinne, die im nationalen Alleingang nicht möglich sind. Damit die Politik eines Landes den Partnern Vorteile bringt anstatt Schäden verursacht, braucht es Kooperation und klare Regeln. Nicht alle Länder sind zum gleichen Souveränitätsverzicht bereit, und nicht alle sind für eine weitreichende Integration wie im Kern der EU gleich gerüstet.

Mehr Verzicht auf Souveränität bei tieferer Integration muss mit mehr Entscheidungsrechten und exklusiven wirtschaftlichen Vorteilen einhergehen. Vor einem Austritt aus der Eurozone sind alle bisher aufgelaufenen Verpflichtungen zu erfüllen. Neuen Zugang zum Binnenmarkt kann es nur mit fairen Beitragszahlungen geben. Eine Rückbesinnung auf das Subsidiaritätsprinzip und eine klare Rechnung können am ehesten die Anreize zu Kooperation erhalten.