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Die «bösen» Unternehmen

Der Nationalrat hat sich wieder einmal eine Mammutdebatte geleistet: Für die Diskussion der Konzernverantwortungsinitiative inklusive des indirekten Gegenvorschlags hatten sich am Donnerstag, neben den Kommissions- und Fraktionssprechern, nicht weniger als 46 Redner eingetragen – es ist Wahlkampfzeit. Besonders aktiv war die SP: Aus ihren Reihen pilgerten 26 Sprecher ans Rednerpult.

Dennoch: Neues hatten die Genossen nicht zu sagen, im Gegenteil. Sie zementierten ihr simples Bild der Wirtschaft weiter. Sie stellten die Konzerne unter Generalverdacht, verbrecherisch zu handeln, behaupteten, der Wohlstand der Schweiz basiere auf Fluchtgeldern und Umweltzerstörung, der Reichtum der Schweiz sei gar mit «Blut getränkt». Derartige Behauptungen haben nichts mit der Realität, aber sehr viel mit den ideologischen Glaubenssätzen der SP zu tun.

Die Initiative verlangt, dass international tätige Unternehmen für alle ihre Zulieferer in Drittländern haften betreffend Einhaltung von Menschenrechten und Bestimmungen zum Umweltschutz. Dabei kümmert es die Initianten wenig, dass Schweizer Recht Drittländern aufgezwungen würde, eine so weit gehende Haftung gar nicht wahrgenommen werden kann und – rechtsstaatlich höchst problematisch – die Beweislast umgekehrt würde. Die Unternehmen hätten zu beweisen, dass sie sich konform verhalten.

Die Fronten betreffend die Initiative waren und sind klar: Der Bundesrat wie auch die bürgerliche Mehrheit lehnen sie ab. Dennoch hat der Rat nicht abgestimmt. Grund dafür ist ein indirekter Gegenvorschlag, den der Nationalrat vor einem Jahr beschlossen hatte. Er kommt der Initiative weit entgegen, in der Hoffnung, sie werde zurückgezogen. Der Ständerat allerdings ist im März gar nicht darauf eingetreten.

Der Nationalrat dagegen hat am Donnerstag erneut Eintreten beschlossen, das Geschäft damit zurück an den Ständerat geschickt und die Abstimmung über die Initiative verschoben. Der Gegenvorschlag soll nun «wirtschaftsfreundlich» ausgestaltet werden. Ob die Initianten ihre Initiative zugunsten eines solchen Gegenvorschlags zurückziehen, bleibt unsicher. Die martialische Rhetorik in der Debatte lässt diese Wahrscheinlichkeit gering erscheinen.

Nun wird sich die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen erneut über den Gegenvorschlag beugen. Sollte der Rat seinen weisen Entscheid vom März bestätigen, wäre der indirekte Gegenvorschlag erledigt. Dann würde die Initiative allein in die Abstimmung geschickt – mit Empfehlung zur Ablehnung. Der Bundesrat hat dieses Vorgehen vorgeschlagen.

Die Chancen für ein Nein in der Volksabstimmung stehen gut: Die bürgerlichen Parteien und die grossen Wirtschaftsverbände lehnen die Initiative zu Recht kategorisch ab. Und die brachiale Rhetorik der Linken, die kein gutes Haar an der Wirtschaft lässt und ausblendet, wer Arbeitsplätze und damit Einkommen schafft und wer Steuern bezahlt, dürfte beim Stimmbürger kaum verfangen, denn sie ist zu weit von der Realität entfernt.