Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Anleihe
Fremdmittelaufnahme am Kapitalmarkt. Anleihen können fix oder variabel verzinst werden. Die als Wertpapier ausgestalteten und somit handelbaren Bruchteile einer Anleihe werden Obligationen oder Bonds genannt.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Basel II
Basler Eigenkapitalvereinbarung der BIZ, die 2007 den Vorgänger-Akkord von 1988 abgelöst hat. Basel II basiert erstens auf einer detaillierteren und risikogerechteren Ermittlung der Mindestanforderungen an die Eigenkapitalunterlegung. Ausser Markt- und Kreditrisiken, die neu nach verschiedenen Verfahren je nach Komplexität der Geschäfte und der Qualität des Risikomanagements der jeweiligen Bank ermittelt und gewichtet werden, müssen auch operationelle Risiken unterlegt werden. Zweitens verlangt Basel II ein verstärktes Überprüfungsverfahren, mit dem die Aufsichtsinstanzen die Solidität der bankinternen Eigenmittelbeurteilung sicherstellen sollen. Drittens zielen verschärfte Offenlegungsvorschriften auf eine bessere Marktdisziplin in Bezug auf Risikoprofil und Eigenkapitalausstattung ab. Wegen der Finanzkrise wurde Basel II im Jahr 2010 um Basel III ergänzt.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Basel III
Ergänzung zu Basel II. Das neue Regelwerk umfasst die Themen Eigenkapital, Liquidität, Marktdisziplin sowie Risikomanagement und Aufsicht. Basel III gilt seit 1. Januar 2013, allerdings müssen erst ab 1. Januar 2019 sämtliche Anforderungen in vollem Umfang erfüllt sein. Die harte Kernkapitalquote nach Basel III muss am Ende 7% der Risikoaktiva erreichen (4,5% plus Puffer von 2,5%). Zudem sollen in Basel III neu eine Höchstverschuldungsquote (Leverage Ratio), eine Mindestliquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) und eine strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) festgelegt werden.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Finma
Integrierte Finanzmarktaufsicht in der Schweiz. Die Aufsichtsbehörde vereint seit 2009 die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) , das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) und die Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei . Zur Durchsetzung ihres Auftrags bedient sich die Finma unterschiedlicher Massnahmen, darunter sind Verfügungen (z. B. Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit), Empfehlungen (Behebung kleinerer Gesetzesabweichungen) und Rundschreiben (Konkretisierung des Gesetzes).
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Fusion
Verschmelzung zweier oder mehrerer Gesellschaften zu einem einzigen Unternehmen. Gemäss Schweizer Aktienrecht geschieht dies entweder durch Absorption (Annexion) oder durch Kombination (Verschmelzung durch Neubildung eines Unternehmens).
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
GV
Oberstes Organ einer AG. Neben der ordentlichen jährlichen Versammlung der Aktionäre können auch ausserordentliche GV einberufen werden.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Lebensversicherung
Versicherung gegen die wirtschaftlichen Risiken eines vorzeitigen Todes oder eines langen Lebens (Renten). Sie kann auch Sparcharakter haben.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
Turnaround
Gelegenheit zum Einstieg in bestimmte Wertpapiere , da sich innerhalb einer Branche oder eines Unternehmens (Turnaround-Kandidat) eine grundlegende Verbesserung abzeichnet.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff
VR
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
Alle Artikel zu diesem Fachbegriff