Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Kapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Es sichert dem Eigentümer Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) und Vermögensrechte (Recht auf Anteil am Gewinn, Beteiligungsquote bei Kapitalerhöhungen oder am Liquidationsergebnis) zu.
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Aktionärswert
Die Maximierung des Shareholder Value ist das Bestreben der für eine AG verantwortlichen Geschäftsführung und des Verwaltungsrats, um den Unternehmenswert für die Aktionäre kontinuierlich zu steigern.
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Buchverlust
1. Differenz, die sich aus der Höherbewertung bzw. dem Verkauf von Aktiven oder aus der Tieferbewertung von Passiven (beispielsweise von Rückstellungen ) im Vergleich zu früheren Werten ergibt. 2. Nicht realisierter Kursgewinn/-verlust.
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Buchwert
1. Wert, zu dem ein Aktivposten in der Bilanz aufgeführt ist (Bilanzwert). Falls der Buchwert kleiner ist als der effektiv mit einem Verkauf erzielbare Wert, entspricht die Differenz einer stillen Reserve . 2. Wert, der sich aus der Teilung des ausgewiesenen Eigenkapitals durch die Anzahl ausstehender Aktien ergibt.
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Börse
Regelmässig stattfindender, nach feststehenden Usanzen organisierter Markt. Je nach den gehandelten Gütern spricht man z. B. von Wertpapier-, Effekten-, Devisen-, Warenbörsen oder Börsen für derivative Instrumente (Terminbörsen ).
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Börsengang
Öffnung einer privaten Aktiengesellschaft, deren Aktienkapital bisher ausschliesslich im Eigentum eines beschränkten Personenkreises lag, zur Publikumsgesellschaft durch die Ausgabe und die Kotierung von Aktien. Auch Initial Public Offering (IPO) genannt. Gegenteil: Going Private .
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CEO
Angelsächsische Kürzel für Unternehmenschef (Chief Executive Officer), Leiter der Finanzabteilung (Chief Financial Officer), Leiter Anlagestrategie (Chief Investment Officer) sowie Leiter operatives Geschäft (Chief Operating Officer), die gemeinsam die Geschäftsleitung bilden.
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Corporate Governance
Regeln und Grundsätze für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Zunehmende Kritik an der Qualität der Unternehmensführung hat dazu geführt, dass Unternehmensverbände und Börsen Vorschriften zu Transparenz, Führung und Kontrolle ausgearbeitet haben. Die an der SIX kotierten Unternehmen müssen seit 2002 die Corporate-Governance-Richtlinie umsetzen. Per Anfang 2007 ist die revidierte Richtlinie in Kraft getreten.
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Grossbanken
In der Schweiz UBS und Credit Suisse. Sie sind mit einem Anteil von 50% an der Bilanzsumme und 75% an der Börsenkapitalisierung aller Schweizer Bankaktien die bedeutendste Bankengruppe. Auch international gehören sie zu den grössten Banken.
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Konsortium
Zeitlich und im Umfang begrenzter Zusammenschluss mehrerer Banken zwecks gemeinsamer Emission von Wertpapieren oder zur Arrangierung eines Kredits.
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Marge
1. Differenz zwischen den Aktiv- und den Passivzinsen einer Bank (Zinsmarge ). 2. Differenz zwischen dem Geldkurs und dem Briefkurs eines Wertpapiers (Geld-Brief-Spanne ). 3. Bareinschuss (Initial Margin , Variation Margin ) bei Futures oder CDF (Sicherheitsmarge). 4. Ergebnis (meist das operative) im Verhältnis zum Umsatz (Return on Sales, RoS).
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Performance
1. Verlauf des Kurses eines Wertpapiers. 2. Meist in Prozenten ausgedrückte Wertentwicklung eines Portefeuilles inklusive Ausschüttungen (reinvestiert). 3. Anlagepolitische Leistung der Leitung eines Anlagefonds, einer Beteiligungsgesellschaft, eines Hedge Fund oder einer Pensionskasse mit Blick auf das Anlageziel.
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VR
Überwacht und lenkt (über die Strategiefestlegung) für die Gesamtheit der Aktionäre die Geschäftsleitung eines Unternehmens. Die VR-Mitglieder einer AG schweizerischen Rechts müssen in der Regel mehrheitlich das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz wohnhaft sein. Der VR besteht aus exekutiven (unternehmensinternen) und nicht exekutiven (externen) Mitgliedern. Immer mehr setzt sich im Rahmen einer guten Corporate Governance die Praxis durch, dass ein bedeutender Teil der VR in keiner geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen stehen darf. Der VR wird von der GV gewählt.
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verdiente
Die dem Geschäftsjahr zuzurechnenden Versicherungsprämien, die sich aus den Nettoprämien abzüglich der Veränderungen der Prämienüberträge berechnen.
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