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Das Wichtigste zu den Stimmrechtsvertretern

Nur noch wenige Aktionäre kommen, die meisten lassen sich vertreten.

Nur noch die wenigsten Aktionäre nehmen an der Generalversammlung eines Unternehmens teil, an dem sie beteiligt sind. Wenn sie trotzdem abstimmen wollen, setzen sie meistens einen Stimmrechtsvertreter ein und erteilen ihm Weisungen, wie er sich zu verhalten hat. 2017 etwa – neuere Zahlen liegen nicht vor – waren an Generalversammlungen von kotierten Unternehmen in der Schweiz durchschnittlich 66% der Aktienstimmen präsent. Davon befanden sich 55% in der Hand von Stimmrechtsvertretern. Bei Unternehmen ohne grossen Ankeraktionär kann dieser Anteil auf bis zu 95% steigen. Christophe Volonté, Head Corporate Governance bei Inrate und dort für die Aktionärsdienstleistung zRating verantwortlich, hat die Stimmrechtsvertreter deshalb in einem Artikel für diese Zeitung einmal als «unbekannte Macht an der Generalversammlung» bezeichnet.

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