In der Schweiz lieben wir die Tradition, auch wenn es sich um Anachronismen handelt. Ein solcher ist die gesetzliche Staatsgarantie der Kantone für ihre Kantonalbanken. Auf nationaler Ebene wird alles unternommen, damit Banken im Notfall nicht mehr vom Staat gerettet werden müssen. Auf kantonaler Ebene verpflichtet sich der Staat, mit Steuergeldern einzuspringen, sollte die KB stürzen.
Warum die (meisten) Stände das tun? Sie lassen sich die Staatsgarantie bezahlen. Zusammen mit Dividenden und Steuern fliessen so erkleckliche Summen in den Kantonshaushalt. Die Banken gelten dank der Garantie am Markt als besonders sicher und können so günstiger Mittel aufnehmen als die private Konkurrenz.
Ausgerechnet die EU könnte den alten Zopf Staatsgarantie abschneiden. Brüssel verbietet derartige staatliche Wirtschaftsförderung. Will die Schweiz ein Finanzdienstleistungsabkommen (FDLA) mit der EU schliessen, müssen die Kantone wahrscheinlich die Staatsgarantie opfern. Fraglich ist allerdings, ob ein FDLA je zustande kommt. Viele Banker glauben selbst nicht daran, denn der europäische Bankenmarkt ist eine weitgehend nationale Angelegenheit.
Die Kantone müssen daher selbst mit dem unliberalen Anachronismus Schluss machen. Die, die es getan haben (Bern, Genf und Waadt), verdienen als Mehrheitseigner immer noch gut an ihren KB, die auch ohne Garantie erfolgreich unterwegs sind.
Davon abgesehen: Von einer impliziten Staatsgarantie haben sich auch die erwähnten drei nicht befreit. Dafür müssten sie ihre Staatsbanken komplett privatisieren, was wir wahrscheinlich nicht mehr erleben werden. Die Banken verlören dadurch die starke Marke «Kantonalbank» und die Kantone eine Cashcow.
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Das Unding namens Staatsgarantie
Die gesetzlichen Staatsgarantien der Kantone für ihre Kantonalbanken sind ein unliberaler Anachronismus. Ein Kommentar von FuW-Redaktor Valentin Ade.