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Das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU ist nicht idyllisch, sondern kompliziert.
Das institutionelle Rahmenabkommen mit der EU (InstA) ist ein kompliziertes Vertragswerk. Auf Grundlage des Konsultationsverfahrens hat der Bundesrat Handlungsbedarf ausgemacht. Die EU ihrerseits macht zeitlich Druck, sie will die offenen Fragen rasch beantwortet wissen. Sie hat überdies erneut bestätigt, dass sie nicht bereit ist, in Nachverhandlungen einzusteigen. Ein definitiver Entscheid zu dem für die Schweiz wichtigen Thema Börsenäquivalenz ist noch nicht gefallen. Die wichtigsten Fragen zum Abkommen und zum weiteren Vorgehen im Überblick.
Warum gibt es das InstA überhaupt?
Der Anstoss für das Abkommen kam von der EU. Sie macht geltend, dass sich die Märkte und die EU als Ganzes weiterentwickeln. Die sektoriellen Abkommen aus dem Paket der Bilateralen I müssten entsprechend angepasst und modernisiert werden. Dafür soll das InstA einen einheitlichen institutionellen Rahmen fixieren und so Rechtssicherheit schaffen.
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