Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Comet: Die Fronten verhärten sich

Comet hält an ihrem Kandidaten für den VRP, Christoph Kutter, fest.

Der Kampf um die Wahl des neuen Verwaltungsratspräsidenten (VRP) bei Comet spitzt sich zu. Die Good Corporate Governance sei bei der Einladung und dem Abstimmungsmaterial zur Generalversammlung (GV) nicht eingehalten worden. Ein Rechtsgutachten würde bestätigen, dass die Einladung zur Generalversammlung am 25. April diverse Mängel aufweise, meldete Grossaktionär Veraison am Donnerstagmorgen.

Gregor Greber, Mitgründer und Senior Partner bei Veraison, sagt gegenüber «Finanz und Wirtschaft»: «Die Einladung an die Comet-GV ist unseres Erachtens nicht fair und ausgewogen.» Er erläutert: «Es fehlen unsere Begründungen zu unseren Traktanden, dies im Gegensatz zu mündlichen Zusicherungen. Dies erschwert die Information aller Aktionäre.»

Veraison hat ihre Beteiligung an Comet Anfang Jahr auf gut 10% aufgestockt und ist damit die zweitgrösste Aktionärin. Tringle Investment hält derzeit 10,13% am Technologieunternehmen. Comet und Veraison streiten sich seit einiger Zeit über die Besetzung des Präsidiums. Während der VR an seinem Kandidaten Christoph Kutter festhält, setzt Veraison unverändert auf Heinz Kundert als Nachfolge für den abtretenden VRP Hans Hess.

Aussage gegen Aussage

Auf Anfrage von FuW antwortet Comet: «Hans Hess hat gegenüber Veraison keinerlei mündliche Zusicherungen gemacht. Alle Gespräche mit Veraison seit Anfang Jahr wurden durch mindestens zwei Personen seitens Comet durchgeführt. Der Verwaltungsrat hat diese Behauptung von Veraison bereits am 13.3.2019 per Mail richtigstellt.»

Auch bei der Einladung zur GV ist sich Comet keines Fehlers bewusst. Der Verwaltungsrat habe sich bei der Erstellung der Einladung zur GV juristisch beraten lassen. Die gesetzlichen Bestimmungen für Einladungen zu Generalversammlungen seien vollumfänglich eingehalten worden. Der Verwaltungsrat sei nur verpflichtet, die Anträge von Aktionären wörtlich in der Einladung aufzuführen, nicht aber entsprechende Begründungen. Auch die eigenen Anträge seien nicht begründet, führt Comet aus. Begründet wurde einzig, warum der Verwaltungsrat die Anträge von Veraison zur Ablehnung empfiehlt.

Für Investor Greber gibt es aber noch andere Ungereimtheiten. Die Reihenfolge der Wahlen sei nach Ansicht von Veraison manipulativ. «Wenn die GV zuerst Herrn Kutter als Verwaltungsratspräsidenten wählt, bevor die Wahl von Herrn Kundert erfolgt, ist dies nicht im Sinne der Fairness», sagt Greber. Der Grossaktionär habe vorgeschlagen, dass die GV zuerst die beiden Kandidaten in den Verwaltungsrat wählt und sich danach in einem weiteren Wahlgang für den einen oder den anderen Präsidenten entscheidet. Dieses Verfahren sei ebenfalls mündlich zugesichert worden.

Ideal ist anders

Gemäss Christophe Volonté, Leiter Corporate Governance bei Inrate, ist das Vorgehen tatsächlich nicht ideal: «Im Idealfall würden die beiden Kandidaten gegeneinander antreten, damit der Aktionär sich klar für seinen Favoriten entscheiden muss.» Volonté sagt aber auch: «In der Praxis ist es oft so, dass die vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Personen zuerst gewählt werden.»

Um offensichtliche Unklarheiten bei der Wahl des künftigen Verwaltungsratspräsidenten zu beseitigen, hat Comet am 3. April, rund eine Woche nach Versand der Einladung zur GV, zusätzliche Erläuterungen zur Wahl des künftigen Präsidenten des Verwaltungsrats publiziert. Sie besagen, dass im Fall, dass beide Kandidaten mehr als 50% der Stimmen auf sich vereinigen, derjenige Kandidat als Präsident gewählt sei, der den höheren Anteil von Ja-Stimmen erhalten habe.