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Bundesrat senkt BVG-Mindestzins nicht

Der Bundesrat senkt den Mindestzinssatz in der 2. Säule entgegen der Empfehlung nicht.

(AWP) Der Bundesrat schlägt sich auf die Seite der Versicherten und belässt den Mindestzinssatz für Renten in der zweiten Säule bei 1%. Damit geht er nicht auf die im vergangenen September erfolgte Empfehlung der Eidg. Kommission für berufliche Vorsorge ein. Diese hatte eine Senkung des Satzes auf 0,75% empfohlen.

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