Bundesrat senkt BVG-Mindestzins nicht
Der Mindestzins für Renten in der zweiten Säule bleibt bei 1%. Damit geht der Bundesrat nicht auf die Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge ein.
(AWP) Der Bundesrat schlägt sich auf die Seite der Versicherten und belässt den Mindestzinssatz für Renten in der zweiten Säule bei 1%. Damit geht er nicht auf die im vergangenen September erfolgte Empfehlung der Eidg. Kommission für berufliche Vorsorge ein. Diese hatte eine Senkung des Satzes auf 0,75% empfohlen.