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Bund streicht Belohnung für Frühzahler

Ab 2017 schiebt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) der vorzeitigen Einzahlung für direkte Bundessteuern einen Riegel. Man habe entschieden, den Vergütungszins von 0,25% auf null zu setzen, schreibt das EFD am Freitag in einer Mitteilung. Damit reagiere man, so das Departement, auf das anhaltend tiefe Zinsniveau und die Negativzinsen.

Immer mehr Steuerpflichtige haben in den vergangenen Jahren die Möglichkeit genutzt, frühzeitig Geld einzuzahlen, um in den Genuss eines Vorzugszinses zu kommen. Zuletzt nutzten aus Sicht des EFD offenbar zu viele Bürger diese Möglichkeit. Denn die Vorauszahlungen würden das Rechnungsergebnis sowie die Budgetierung und die Finanzplanung verzerren, so das EFD weiter.

Ganz schlüssig ist die Argumentation des EFD aber nicht. Interessanterweise bleibt der Verzugszins unangetastet bei 3% – trotz tiefen Zinsen. Immerhin stellt das Departement in der Mitteilung in Aussicht, dass bei einem Anziehen des Zinsniveaus der Vergütungszins nach oben angepasst werden könne.

Noch immer vergüten aber die meisten Kantone Frühzahler mit einem attraktiven Zins ( hier zur Übersicht ). 2016 verzinsten die Kantone Appenzell Inner- und Ausserrhoden, Neuenburg und Schwyz zu früh eingezahlte Steuern mit 1%, diverse andere Kantone mit 0,5%. Einzig der Kanton Zug hat die Zinsen auf null reduziert.

Einen Spezialfall bilden die Kantone Glarus und Graubünden, die den Vergütungszins im eigentlichen Sinn nicht kennen.