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Bekenntnis zum bilateralen Weg

Nach seiner Sitzung vom Freitag hat der Bundesrat vor den Medien ein klares Bekenntnis zum bilateralen Weg gegenüber der EU abgegeben. Er hat ein europapolitisches Paket behandelt: Die Regierung lehnt die Volksinitiative der SVP «Für eine Begrenzung der Zuwanderung», die Begrenzungsinitiative, ab. Gleichzeitig verlangt sie betreffend das institutionelle Rahmenabkommen mit der EU (InstA) aufgrund der Konsultationen mit interessierten Kreisen weitere Klärungen.

Das bundesrätliche Nein zur Begrenzungsinitiative ist klar und unmissverständlich. Bundesrätin Karin Keller-Sutter, die sich in nur einem halben Jahr offenbar eine sehr starke Stellung im Gremium erarbeitet hat, stellte klar, dass die Annahme der Initiative zur Kündigung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit mit der EU, und damit des gesamten ersten Pakets der bilateralen Verträge, führen würde. Sie bezeichnete dies treffend als einen «Schweizer Brexit» – das kann sich das Land nicht leisten.

Das InstA wird vom Bundesrat grundsätzlich unterstützt. Aufgrund der im ersten Semester abgehaltenen Konsultationen verlangt die Regierung von der EU aber in drei Punkten weitere  Klärungen. Wie Aussenminister Ignazio Cassis festhielt, wird der Bundesrat das Abkommen erst unterzeichnen, wenn die Klärungen im Sinn der Schweiz erfolgt sind.

Es handelt sich dabei um die Sicherung des Lohnschutzes in der Schweiz, den Verzicht auf die Unionsbürgerrichtlinie sowie um die staatlichen Beihilfen, wo eine Gleichbehandlung von Bund und Kantonen gefordert wird.

Der Bundesrat vermeidet wohlweislich den Ausdruck «Nachverhandlungen», die die EU stets ausgeschlossen hat. Cassis hat diese Position dem Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker in einem Brief offiziell mitgeteilt. Offenbar ist die EU bereit, zu Klärungen Hand zu bieten. Somit ist auch davon auszugehen, dass sie die Äquivalenz der Schweizer Börse weiter verlängern wird.

Wenn die EU tatsächlich bereit ist zu den Klärungen im schweizerischen Sinn, kann das oft als zögerlich gescholtene bundesrätliche Vorgehen als zweckmässig gewertet werden. Bemerkenswert ist auch, dass Wirtschaftsminister und SVP-Mitglied Guy Parmelin das InstA als «gutes Abkommen» bezeichnet, obwohl seine Partei an ihrer Fundamentalopposition festhält.

In einer ersten Stellungnahme bleibt auch der Gewerkschaftsbund bei seiner sturen Haltung: «Ein Rahmenabkommen, welches den Lohnschutz gefährdet, ist nicht akzeptabel.» Dagegen zeigt sich die SP etwas moderater. Sie unterstützt den Abschluss des InstA und verlangt «nur» Verbesserungen im Lohnschutz.

Der Weg des Bundesrats gegenüber der EU ist weder visionär noch mutig, erscheint dafür aber erfolgversprechend. Weder ein schroffes Nein gegenüber Brüssel noch eine vorbehaltlose Unterzeichnung wären aussichtsreiche Alternativen. Die angestrebten Klärungen mit der EU müssten möglich sein. Dann dürfte das Abkommen geeignet sein, den für das Land so wichtigen bilateralen Weg für die Zukunft zu sichern.

Der Preis ist nicht zu hoch: Die Schweiz verliert ihre Souveränität nicht und unterwirft sich keinen fremden Richtern. In diesem Fall kann und soll der Bundesrat das InstA unterzeichnen. Ein Zeithorizont für die Klärungen wurde allerdings nicht fixiert.

Dabei ist in Kauf zu nehmen, dass binnenschweizerisch keine einheitliche Meinung existiert. Die SVP wird nicht von ihrer Fundamentalopposition abweichen, in einem Wahljahr schon gar nicht. Auch der Gewerkschaftsbund wird auf seiner sturen Haltung beharren und damit den sonst unterstützten bilateralen Weg in Frage stellen – Konsequenz sieht anders aus.