Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Bankgeheimnis im Inland bleibt

Die Reform des Steuerstrafrechts ist auf erhebliche Widerstände gestossen und liegt schon seit geraumer Zeit auf Eis.

Als Reaktion auf die von der früheren Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf angestossene Revision des Steuerstrafrechts lancierte der SVP-Nationalrat und Banker Thomas Matter 2013 seine Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre».

Die Gesetzesrevision hätte das Bankgeheimnis auch im Inland gleichsam durch die Hintertür abgeschafft. Das wollte Matter verhindern und das Bankgeheimnis in der Verfassung festschreiben.

Die Reform des Steuerstrafrechts ist auf erhebliche Widerstände gestossen und liegt schon seit geraumer Zeit auf Eis. Nun hat der Bundesrat zwei Motionen gutgeheissen, die den Verzicht auf die umstrittene Reform verlangen.

Auch die Initiative von Matter hat erhebliche Kontroversen ausgelöst. Die Linke äusserte sich stets pointiert dagegen, denn das Bankgeheimnis ist ihr schon lange ein Dorn im Auge. Die Initiative geht aber auch vielen bürgerlichen Politikern zu weit. Sie würde die Steuerveranlagung komplizieren und internationale Abkommen gefährden.

Eleganter Ausweg

Das Parlament tat und tut sich entsprechend schwer mit dem Begehren. Der Nationalrat unterstützt es – und hat gleich noch einen Gegenvorschlag dazu erarbeitet. Dieser soll im Wesentlichen den heute geltenden Status quo des Bankgeheimnisses in der Verfassung festschreiben. Ein Gesetz würde damit Verfassungsrang erhalten.

Davon will der Ständerat nichts wissen. Er lehnt sowohl die Initiative wie auch den Gegenvorschlag ab. Der Wille des Bundesrats, auf die Revision des Steuerstrafrechts zu verzichten, eröffnet nun einen eleganten Ausweg aus der Pattsituation. Da der Grund zur Lancierung der Initiative wegfällt, dürfte ein Rückzug zum Thema werden.

Ein heikler Punkt bleibt allerdings noch: Die hängige Revision der Verrechnungssteuer soll einen Systemwechsel hin zu einer sogenannten Zahlstellensteuer bringen. Diese wäre mit einer weitgehenden Meldepflicht verbunden, gleichsam einer Art automatischem Informationsaustausch (AIA) auch im Inland – wodurch das Bankgeheimnis wieder gefährdet wäre.

Wegen der ablehnenden Vernehmlassungsergebnisse hat der Bundesrat den Systemwechsel vorerst gestoppt. Ende Oktober hat die Wirtschaftskommission des Nationalrats in dieser Sache die Lancierung einer parlamentarischen Initiative beschlossen.

Demnach soll die Verrechnungssteuer in eine nach dem Zahlstellenprinzip funktionierende Sicherungssteuer umgebaut werden, die «das Bankgeheimnis im Inland vollumfänglich wahrt». Das soll durch die Streichung der umstrittenen Meldepflicht erreicht werden.

Mit dem Verzicht auf die Revision des Steuerstrafrechts und der genannten Ausgestaltung der Zahlstellensteuer könnte das Bankgeheimnis im Inland wohl auf Jahre hinaus gesichert werden.

Entscheid spätestens im Frühjahr

Zunächst muss allerdings das Parlament den Verzicht auf die Revision des Steuerstrafrechts besiegeln. Die zwei Motionen sind in der kommenden Wintersession in beiden Räten traktandiert.

Obwohl sich die Linke dagegen zur Wehr setzt, dürften sie angenommen werden. Damit wird die Revision beerdigt. Es ist nicht davon auszugehen, dass das Finanzdepartement bzw. der Bundesrat das Thema demnächst wieder aufgreifen werden.

Damit ist die Tür für den Rückzug der Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» weit geöffnet. Initiant Matter hatte schon früher angedeutet, dass er in dieser Situation über die Bücher gehen und allenfalls einen Rückzug in Betracht ziehen könnte.

Die Initiative muss in der Frühjahrsession des kommenden Jahres vom Parlament zwingend fertig beraten werden. Spätestens dann muss der Entscheid über einen Rückzug fallen.

Aktien-Alert

Von ABB bis Züblin – erhalten Sie sofort eine E‑Mail, sobald ein neuer Artikel zum Unternehmen Ihrer Wahl erscheint.

Um diesen Service zu nutzen, müssen Sie sich einloggen oder registrieren.