Banken müssen über Retros informieren
Banken müssen ihre Kunden auf Anfrage über die erhaltenen Rückvergütungen informieren. Die Finma verlangt von den Banken nun «Vorkehrungen», wenn auch leicht versteckt.
Anfang November hatten die Richter des Bundesgerichts in Lausanne ein Urteil gegen die UBS bestätigt, wonach die Herausgabepflicht für Retrozessionen nicht nur für unabhängige Vermögensverwalter, sondern auch für Banken gilt. Retrozessionen sind Entgelte, die Vermögensverwalter von Dritten im Rahmen der Abwicklung von Kundenaufträgen erhalten. Dazu gehören etwa Provisionen, die eine Bank an den Vermögensverwalter zahlt, weil er seinen Kunden ihre Produkte verkauft hat.