Bank-Cler-Aktien werden am 1. April dekotiert
Die Inhaber der für kraftlos erklärten Titel sollen eine Barabfindung in der Höhe des Angebotspreises von 52 Fr. erhalten.
(AWP) Die nach der Übernahme durch die Basler Kantonalbank noch im Umlauf befindlichen Inhaberaktien der Bank Cler AG werden per 1. April 2019 von der SIX Swiss Exchange genommen. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt hat sämtliche Aktien, die sich noch im Publikum befinden für kraftlos erklärt, teilte die Bank Cler am Montag mit. Dieses Urteil sei am 21. März 2019 rechtskräftig geworden.