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Der Bundesrat hat am Freitag Verordnungsänderungen beschlossen und in Kraft gesetzt.
(AWP/TH) Anlagestiftungen haben ab dem 1. August mehr Anlagemöglichkeiten. Zudem wird die Rolle der Anlegerversammlung als oberstes Organ der Stiftungen gestärkt. Der Bundesrat hat am Freitag Verordnungsänderungen beschlossen und in Kraft gesetzt.
Anlagestiftungen sind Investmentfonds vergleichbar. Sie führen kollektive Anlagegefässe, die einzig den Pensionskassen, anderen Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und Privatpersonen für deren 3a-Spargelder zugänglich sind.
Neu ist die Anlegerversammlung allein für die Wahl des Stiftungsrates zuständig. Die Anlagestiftungen erhalten mehr Flexibilität. So dürfen sie in bestimmten Gefässen stärker als bisher in Aktien investieren. Das sei aufgrund der Tiefzinssituation nötig, schreibt der Bundesrat. Damit könne der Konkurrenznachteil gegenüber den Anlagefonds wettgemacht werden.
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Komisch dass solche Entscheidungen nie kommen wenn die Aktienmärkte am Boden liegen sondern dann wenn die Indizes neue Höchststände schreiben.
Hat da jemand das Wort “prozyklisch “gemurmelt???