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Anlagestiftungen dürfen stärker in Aktien investieren

Der Bundesrat hat am Freitag Verordnungsänderungen beschlossen und in Kraft gesetzt.

(AWP/TH) Anlagestiftungen haben ab dem 1. August mehr Anlagemöglichkeiten. Zudem wird die Rolle der Anlegerversammlung als oberstes Organ der Stiftungen gestärkt. Der Bundesrat hat am Freitag Verordnungsänderungen beschlossen und in Kraft gesetzt.

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