Anlagestiftungen dürfen stärker in Aktien investieren
Ab dem 1. August bestehen für die Pensionskassen-Fonds mehr Anlagemöglichkeiten. Aufgrund der Tiefzinssituation hält der Bundesrat dies für nötig.
(AWP/TH) Anlagestiftungen haben ab dem 1. August mehr Anlagemöglichkeiten. Zudem wird die Rolle der Anlegerversammlung als oberstes Organ der Stiftungen gestärkt. Der Bundesrat hat am Freitag Verordnungsänderungen beschlossen und in Kraft gesetzt.