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Alpine Select wirft Altin Fehlinformation vor

Die Investmentgesellschaft Alpine Select wirft der kotierten Hedge-Funds-Dachgesellschaft Altin vor, die Aktionäre unsachgemäss über die Traktanden der a.o. Generalversammlung vom 18. März zu informieren.

Die von Raymond Bär (ehem. Bank Julius Bär) präsidierte Alpine Select hat Korrekturen verlangt, wie sie auf Anfrage mitteilt. Sie hält 32% des Altin-Kapitals und fordert, dass die Gesellschaft 20 Fr. je Aktie (etwa 30% des rund 220 Mio. Fr. grossen Vermögens) als Substanzausschüttung auszahlt.

Portfolioverkleinerung wird zum Streitpunkt 

Altin, deren Hedge-Funds-Investments von Einheiten der Genfer Bank Syz betreut werden, hält den Dividendenantrag der Grossaktionärin für unzulässig. Der Verwaltungsrat hat die Dividendenforderung vor kurzem in einer Stellungnahme abgelehnt. Er stützt sich auf ein Gutachten der Revisionsstelle. Der Beschluss einer so hohen Ausschüttung sei unstatthaft, da gegenwärtig die entsprechende Summe nicht in der Bilanz als Gewinnvortrag verteilungsfähig verbucht sei.

Die Auseinandersetzung dürfte auf juristischer Ebene weitergeführt werden. Gemäss früheren Angaben von Altin ist der überwiegende Teil der Investments innerhalb von Wochen oder wenigen Monaten kündbar, womit die für eine grosse Ausschüttung notwendigen Mittel gelöst werden könnten.

Das Altin-Management weist darauf hin, dass die Dividende der 35%-Verrechnungssteuer unterliegen würde und von den Aktionären als Einkommen versteuert werden müsste. Zudem wird in einer starken Verkleinerung des Vermögens die Gefahr einer nur mehr ungünstigen Struktur des verbleibenden Portfolios ausgemacht.

Kursabschlag auf niedrigem Niveau

Die Altin-Aktien notieren rund 15% unter dem letzterrechneten Schätzwert (NAV, Net Asset Value). Damit ist der Kursabschlag im Mehrjahresvergleich auf geringem Niveau.

Der Verlauf der Abstimmungen an der a.o. Generalversammlung vom 18. März ist schwer zu prognostizieren. Würde sich Alpine Select in der Folge zu einem Rückbau ihrer Grossbeteiligung entschliessen, kämen die wenig liquiden Papiere unter Druck. Andererseits hat sich der Altin-Verwaltungsrat zum Rückkauf eigener Aktien verpflichtet, falls ihr Kurs nicht jährlich 10% avanciert.

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