Aktionäre werden stärker besteuert
Die vorliegende Steuerreform macht die Unternehmenssteuerreform II teilweise rückgängig und führt zu einer erhöhten Steuerbelastung für Aktionäre.
Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (Staf) will die Unternehmensbesteuerung mit internationalen Gepflogenheiten kompatibel machen. Um sie dem Stimmbürger zu «verkaufen», wurde sie mit einer Zusatzfinanzierung der AHV gekoppelt.